nettes Gerichtsurteil

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nettes Gerichtsurteil

Beitragvon Lex » 14 Apr 2003 22:29

Passiert jedem wohl jeden Tag mehrere Male......diese dämlichen Pop-Up Fenster *G*

Jetzt gibts dazu auch ein Urteil,dass ich relativ interessant finde und deshalb hier mal hineinstellen möchte.

Pop Up Windows, die sich öffnen, wenn man eine Webseite verlässt bzw. verlassen will, sind illegal, so entschied kürzlich das Landgericht Düsseldorf. Solche Werbemaßnahmen sind sittenwidrig und somit wettbewerbsrechtlich unzulässig (Urteil vom 26.3.2003).

Wie der düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Strömer berichtet, wurden solche Pop Up Fenster mit unerwünschten Spam Mails verglichen. Ein Pop Up Window, dass sich beim verlassen der Seite öffnet und den Nutzer, gegen seinen Ausdrücklichen Willen mit Werbung konfrontiert ist somit wettbewerbswidrig und den unmittelbaren Wettbewerbern steht ein Unterlassungsabspruch zu.


Die Mühlen der Justiz drehen sich beim Thema Internet nun doch etwas schneller :D
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Re: nettes Gerichtsurteil

Beitragvon Haggo » 14 Apr 2003 22:57

Lex hat geschrieben:Die Mühlen der Justiz drehen sich beim Thema Internet nun doch etwas schneller :D

Ob das immer zum Vorteil sein muß, sei mal dahingestellt.
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Beitragvon Mike » 15 Apr 2003 0:04

Jau Haggo, wobei ich es in diesem Fall ganz ok finde.

Wenn ich eine Website verlassen will, brauch ich keine Pop-Ups mehr.. dann doch lieber am Anfang... :D
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Beitragvon Taladan » 15 Apr 2003 9:28

Jepp. Kann icke mich nur anschließen. Vor allen wenn man bewußt oder unbewußt auf bestimmte Seiten kommt, muß man häufig Stundenlang gegen das onClose-Event kämpfen.

Aber frage ist nur. Wird das Urteil wirklich etwas bewirken? Renomierte Unternehmen nutzen das sowieso net und bei kleinen Internetseiten ist dat Urteil entweder net bekannt oder sie denken erst gar net daran, es wirklich net zu machen.
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Beitragvon Phiseag » 15 Apr 2003 19:40

Renomierte Unternehmen? *rofl* Tala, wo lebst du nur,
Geh mal ganz schnell auf http://www.quelle.de.

Achja, und danach natürlich auf eine andere Seite *gg*.
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Beitragvon Haggo » 15 Apr 2003 23:30

14-teiliges Frottier-Set <<< Wollt ich schon immer, is doch Super!
:rot: Quelle
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Beitragvon Taladan » 16 Apr 2003 10:14

Also Quelle is nen versandhaus und dat zähle ich net zu renomierten unternehmen (genauso wie z. b. die Telekom oder Nokia). Aber z. B. gute unternehmen wie Siemens http://www.my-siemens.de offnet erst bei entsprechenden unterseiten zusatzfenster mit wichtigen infos zu DEM gerät die man sonnst erst suchen müßte und dann find icke dat eine echt durchdachte sache
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Beitragvon Therlane » 30 Apr 2003 18:52

Die Frage sollte doch sein, ob man als Nutzer den Betreiber verklagen kann, wenn man durch solche "verlassen-pop-ups" ungewollt Dienstleistungen in Anspruch nimmt (Dialer etc.). Ich finde es absolut widerlich, auf wieviele Seiten man über google kommt, die einem ständig die Konzentration abverlangen "abrrechen" oder "schließen" anzuwählen, und bloß nicht "ja" oder sowas...
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Beitragvon Taladan » 30 Apr 2003 23:07

Verklagen kann jeder jederzeit. Immerhin leben wir in Deutschland, wo man auf kosten der Steuerzahler jeden verklagen kann (Strafanzeige). Wir leben ja NUR in einen Land mit fast so vielen Gerichtsgängen wie unser großer Bruder in Übersee.
Dieses Gerichtsurteil verhindert aber nicht das Öffnen von Fenstern wenn man eine Seite betritt, sondern nur, wenn man eine Seite verlässt. Das Problem bei der Geschichte ist wahrscheinlich, dass sich kaum jemand trauen wird, den Gang zum Polizei zumachen.
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Beitragvon Qendivardo » 01 Mai 2003 8:47

Inwiefern wird dieses Urteil überhaupt relevant, wenn sich der Server der Webseite und/oder der inhaltlich Verantwortliche außerhalb von Deutschland befinden? (Und mit Befinden meine ich nicht den tatsächlichen aktuellen Aufenthaltsort sondern nationale Zugehörigkeit.)
Milyan entulesse Quendion.
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Beitragvon Lex » 01 Mai 2003 9:54

Das Problem ist wohl nicht der Gang zur Polizei,denke ich. Momentan sehr schwierig ist es ,eine solche Strafanzeige durchzusetzen. Fraglich ist,ob und welcher Straftatbestand erfüllt ist.
Als nächstes ist wohl zusagen,dass die StA es gar niczt erst zu einem Prozess kommen lassen wird,sondern die Ermittlungen einstellt.
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