Patientenverfügung...

Für Probleme aller Art

Patientenverfügung...

Beitragvon Nikolomismo » 13 Sep 2007 0:12

...oder wie das heissen mag. Follgendes Problem: meine Mutter würde gern sowas verfassen allerdings weder ich noch sie sind uns im klaren ob es gesetzliche Vorschriften dazu gibt, wie soll es aussehen etc. Der Punkt ist, auch wenn sich ne Person nicht wünscht in dem Fall des Falles, am Leben erhalten zu werden, wird sie. Die deutschen Ärzte tendieren dazu es zu tun. Der Grund liegt nicht unbediengt bei den Kollegen Hipokrates, viel mehr bei den möglichne Zivilklagen die als ne Folge kommen konnten...

Die theoretische Situation sieht wie folgt:

ich hätte Vollmacht gehabt von meiner Mutter die Lebenserhaltung Systeme auszuschalten, aber meine Schwester ist nachträglich nicht damit einverstanden und verklagt mich sowie dem Arzt der die Systeme ausgeschaltet hat auf Zivilrechtlichen Wege.

Meine Frage: wie kann man den vorbeugen, in welche Form...

Ein Kollege von mir, Freund von meine Schwester, der auch in Klinikum als Anestäsiologe beschäftigt gewesen ist und nun in der Verwaltung sitzt, meint dieses Thema ist rechtlich nicht klar geregelt und in zweifelfall wird sich jeder Arzt weigern eine Person einfach friedlich davon zu gehen..., wegen ebend dem Angst vor möglichen Klagen.

Wir haben bei uns Mediziner sowie Juristen, kann mir jemand von Euch ein Tipp geben wie die rechtliche Lage ist und wie soll so ne Patientenverfügung aussehen damit ich, den Wünschen meiner Mutter entsprechend, die Kraft habe sie nicht mehr am Leben zu erhalten?

Vielen Dank im Vorraus
Niko
Benutzeravatar
Nikolomismo
 
Beiträge: 1600
Registriert: 28 Aug 2003 13:46

Beitragvon Malagant » 13 Sep 2007 0:58

am besten wendest du dich mit deiner mutter an einen notar und lässt dich von ihm dahingehend beraten. wäre meine erste anlaufstelle.
Benutzeravatar
Malagant
 
Beiträge: 2396
Registriert: 09 Jul 2003 18:12

Beitragvon atrias » 13 Sep 2007 1:04

Das ganze gibts aber definitiv auch als vordruck online zum download.

Ich schau morgen mal, ob ich das wiederfinde, ka obs das aber was kostet.
"The most formidable weapon against errors of all kind is reason. I have never used any other, and I trust I never shall."

Thomas Paine, The Age of Reason (1792)
atrias
 
Beiträge: 1216
Registriert: 03 Jun 2005 1:49
Wohnort: Berlin

Beitragvon Morc » 13 Sep 2007 2:24

Hiho Niko

Ein Arzt muss die Person, welche eine derartige Verfügung erlassen möchte, eingehend beraten. Die Krankheitssituation und die abgelehnte Behandlung müssen konkret umschrieben werden z. B. "bei wahrscheinlicher schwerer Dauerschädigung meines Gehirns lehne ich eine Intensivtherapie oder eine Wiederbelebung ab" od. "Für den Fall, dass nach medizinischen Erkenntnissen keine realistische
Aussicht auf Heilung oder Erhaltung meines Lebens mehr besteht, oder ich mich unabwendbar in der Sterbephase befinde, oder ich mich in einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr endenden
Bewusstlosigkeit befinde, oder ich auf Grund meines Zustandes ein bewusstes Leben mit eigener Persönlichkeitsgestaltung nicht mehr zu erwarten habe, lehne ich insbesondere folgende medizinische Behandlung ab… genaue Aufzählung - hier sollte ein Arzt, am besten ein Intensivmediziner/Anästhesist, beratend zur Seite stehen).
Auch die Beratung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Patientenanwalt ist eine Notwendigkeit.

Hier noch ein Link, wie sowas aussehen könnte (ist eine österreichische Version) http://www.sozialversicherung.at/mediaDB/115084.PDF

Grüße,
Morci
MMORPG

TESO - derzeit inaktiv

Für das Auenland und Zwergenbier!
Benutzeravatar
Morc
 
Beiträge: 2951
Registriert: 10 Sep 2004 17:55
Wohnort: Bezirk Baden, Niederösterreich - Vereinigte Dörfer Österreichs

Beitragvon Harbid » 13 Sep 2007 9:00

Ich habe auch ein bißchen was nachgelesen.

Es gibt da wohl zwei Möglichkeiten.

Einmal sogenannte Vorsorgevollmachten, d.h. ein anderer wird ermächtigt anstelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden. Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich abgefasst sein und muss die medizinischen Maßnahmen über die zu entscheiden ist ausdrücklich nennen. Sinnvoll kann es sein, die Vollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen (sollte nicht viel kosten).

Dann gibt es da noch die Patientenverfügung. Die ist in Deutschland (noch) nicht gesetzlich geregelt, mit einer Regelung ist aber kurz- bis mittelfristig wohl zu rechnen. Empfehlenswert ist es derzeit, eine Patientenverfügung schriftlich anzufertigen, obwohl auch die mündliche Form zulässig wäre.
Laut BGH-Urteil (BGH XII ZB 2/03 vom 17. März 2003) folgt die Beurteilung einer Patientenverfügung allgemeinen Regeln, da sie nur eine besondere Form der Willenserklärung darstelle. Daher ist für ihre Wirksamkeit ganz entscheident, dass sie genau (!) den Fall trifft (bzw. mitregelt) über den zu entscheiden ist. Da so eine Patientenverfügung nicht ganz unkompliziert ist und vor allem sehr genau sein muss sollte man sie zusammen mit einem Arzt, Rechtsanwalt oder Notar erstellen der über Erfahrung auf dem Gebiet verfügt. Vorlagen - etwa zum ankreuzen - wären wohl eher problematisch. Eine Patientenverfügung ist Verbindlich und beinhaltet keine Entscheidungsspielräume für die Angehörigen, eine Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist aber wohl möglich.


Aber nachdem was ich so gelesen habe, würde ich empfehlen sich fachlich beraten zu lassen.
Benutzeravatar
Harbid
 
Beiträge: 5976
Registriert: 12 Jan 2004 0:17
Wohnort: Göttingen

Beitragvon Dude » 13 Sep 2007 13:22

Was ist denn eine "öffentliche" Beglaubigung? Kannte bisher nur die notarielle.
Darth Traya: Major Domo Exêcutus

Der alte Dungeon:
40 Helden tröpfeln hinein.
Oh! Das Geräusch der Lava.
Benutzeravatar
Dude
 
Beiträge: 1956
Registriert: 06 Apr 2003 13:59
Wohnort: München, Königreich Bayern

Beitragvon Ecki » 13 Sep 2007 13:26

Ist es möglich so eine Verfügung für sich selber zu schreiben und diese dann in Anwesenheit eines Notars zu unterschreiben ?

Ich würde so eine Verfügung gerne für mich anfertigen. Will im Fall der Fälle nicht wochenlang an Schläuchen hängen , da soll lieber mein Organspendeausweis genutzt werden.
wartet auf SWTOR :)
Benutzeravatar
Ecki
 
Beiträge: 2040
Registriert: 02 Jan 2005 22:46
Wohnort: Messestadt Hannover

Beitragvon Harbid » 13 Sep 2007 15:46

Dude hat geschrieben:Was ist denn eine "öffentliche" Beglaubigung? Kannte bisher nur die notarielle.


Meint etwa das Gleiche, "notarielle Beglaubigung" wäre umgangssprachlich. Das kommt daher, dass Notare sowohl "öffentliche Beglaubigungen" als auch "notarielle Beurkundungen" durchführen.

Die Beglaubigung bescheinigt nur die Echtheit Unterschrift, also das die betreffende Person das Dokument in Anwesenheit des Notars unterschrieben hat.

Die Beurkundung quasi eine ganze Erklärung. Die Originalurkunde verbleibt hier beim Notar, die Beteiligten erhalten eine beglaubigte Abschrift.

Unterschriften dürfen meine ich mittlerweile auch von bestimmten Behörden öffentlich beglaubigt weden.
Benutzeravatar
Harbid
 
Beiträge: 5976
Registriert: 12 Jan 2004 0:17
Wohnort: Göttingen

Beitragvon atrias » 13 Sep 2007 16:26

Also grundsätzlich halte ich in dem Fall mal wenig vom Einschalten eines Rechtsanwalts oder Notars (ausnahmsweise).

Ausser Kosten bringt das eher wenig. Vielmehr sollte man sich einen entsprechenden Vordruck besorgen (zur not auch gegen eine gebühr von ein paar euros).

Es gibt wie schon gesagt grds. keine Formvorschrift für eine solche Verfügung, also braucht man auch keinen Notar. Das ganze wirkt dadurch vielleicht etwas "offizieller", aber viel wichtiger ist, dass man so eine Verfügung regelmäßig neu verfasst.

Denn kein Arzt wird den Stecker ziehen aufgrund einem Stück Papier, welches der Betroffene z.B. vor 20 Jahren unterschrieben hat, Notar hin oder her. Der Arzt ist m.E. nämlich nur an den (mutmaßlichen) aktuellen Willen des Patienten gebunden, bzw. den Willen zum Zeitpunkt des Bewusstseinsverlustes, eine Verfügung gilt ohnehin nur als hinweis auf diesen Willen, ist also niemals zwingend.

Wenn man also nicht alle paar monate wieder zum Notar rennen will, Sollte man seinen Willen einfach allen Verwandten/Freunden mitteilen, und immer eine möglichst aktuelle Patientverfügung unterschrieben sicher hinterlegt haben.

Aber selbst in diesem Fall dürfte es zu keinem Abbruch der Lebenserhaltend Maßnahmen kommen, sobal irgendein enger Verwandter behauptet, der Betroffene habe seinen Willen kurz zuvor geändert und ihm das gesagt. So ist das halt, im Zweifel lässt man dann die Maschinen weiterlaufen.

Um eines auch mal zur Sicherheit ganz klar zu stellen: Solange der Patient noch bei Bewusstsein ist, ist das ganze eh egal, dann gelten ohnehin nur seine aktuelle Aussagen. In so einem Fall kann aber soweiso kein Arzt einfach was abstellen, ohne sich wegen Töten auf Verlangen strafbar zu machen.
"The most formidable weapon against errors of all kind is reason. I have never used any other, and I trust I never shall."

Thomas Paine, The Age of Reason (1792)
atrias
 
Beiträge: 1216
Registriert: 03 Jun 2005 1:49
Wohnort: Berlin

Beitragvon Nikolomismo » 17 Sep 2007 18:36

Vielen Dank für Eure Hilfe.

So wie ich das sehe, aus den Aussagen, in momentane rechtliche Situation würde reichen wenn beide (alle) Kinder, als die nächsten Verwandten einstimmig den Willen der Person bestätigen, schriftlich, allerdings auf einen nicht mehr als 1 Jahr älteren Stück Papier. Notar zwar nicht nötig aber psychologisch für dem Arzt besser.

Vordrücke kann man sich auch kostenlos im Internet besorgen, hab schon nachgeforscht.
Benutzeravatar
Nikolomismo
 
Beiträge: 1600
Registriert: 28 Aug 2003 13:46


Zurück zu Help

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste

cron