Rechtsfrage: Privatkauf Rücktritt vom Kaufvertrag?

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Rechtsfrage: Privatkauf Rücktritt vom Kaufvertrag?

Beitragvon VimS » 14 Sep 2009 12:27

Hallo liebe Rechtskundige TGAler & sollche die glauben es zu sein ;) ,

ich war längere Zeit nicht mehr hier, weil das RL mich doch arg beansprucht hat. Dafür bin ich dann aber auch letzte Wochenende mit meiner Freundin zusammengezogen.

Folgendes Problem ist jetzt aber aufgetaucht:
Wir haben vom Vormieter die Kücher übernommen.
Ostermann Möbel, Zanker E-Herd & Ofen, laut aussage des Vormieters 2 Jahre alt und spezielle für die Wohnung gekauft.
900€ mit folgendem Vertrag:

Vereinbarung zum Uebernahme der Kueche


Sehr geehrte Damen und Herren,
wie vereinbart Uebernehme ich *mein Name* die Kueche vom Fam. P. zum

01. September 2009.
Die Vereinbarte Summe in hoehe von 900 Euro, erfolgt in 4 Raten. Welches wir auf

Folgenden Konto Ueberweisen werden.

Inh. *****

Bank: *****

Blz: *****

Konto: *****


Mti freundlichen Gruessen





Anlagen:
Kopie vom Personalausweis


Nun haben wir beim säubern der Küche einen Lieferschein gefunden, der belegt das die Küche deutlich älter ist als und gesagt wurde nämlich von 2003 und da der Vormieter nur 2 Jahre in der Wohnung gelebt hat, kann sie auch nicht speziell für den Küchenraum gekauft worden sein.
Außerdem haben sich gebrauchsspuren gezeigt, die das alter der Küche deutlich unterstützen.

Wir wollen zumindest nen Preisnachlass weil er uns ein falsches Alter genannt hat, aber ich bin mittlerweile so erbost das er die Küche von mir aus auch gerne abholen könnte... :-x

Was glaubt ihr, können wir da was machen?
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Beitragvon Para » 14 Sep 2009 14:18

Also ich bin kein Experte, aber ich vermute Du hast die Küche und die Elektrogeräte vor dem Kauf angesehen und auch auf Schäden oder funktionalität geprüft, oder?

Denn dann denke ich, dass dir der Verkäufer mit dem Argument entgegentreten wird, das Du die Gebrauchsspuren vor dem Kauf hättest sehen müssen und somit auch bewusst warst, was Du kaufen wirst.

Das mit dem falschen Alter, kann ich nicht beurteilen, vermute aber, dass es sich ja nicht um einen ausdrücklichen Kauf einer Fabrikneuen Einrichung handelt, wenig chancen auf Rückzahlung besteht.

Jetzt bin ich aber auf die Experten gespannt..

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Beitragvon Hondo » 19 Sep 2009 3:11

Hi ich bin zwar auch kein experte aber, ich bin bisher eigentlich immer zu meinem Recht gekommen.

leider habt ihr das alter der Küche nicht im Vertrag festgehalten, wodurch
du nun beweisen musst das der Verkäufer dich getäuscht hat und das ist den Aufwand eigentlich nicht wert, da der Verkäufer ja auch argumentieren kann, das du die Küche nur übernommen hast um in die Wohnung zu kommen und dich nun vor der Bezahlung drücken willst.

Wenn du zumindest einen Zeugen für die angabe des alters der Küche hast, dann kannst du versuchen den Verkäufer anzuschreiben und ihn darauf hinweisen das du dich von ihm getäuscht fühlst und auch einen
Zeugen hast der bestätigt das der Verkäufer das alter der Küche mit 2 jahren angegeben hat und du nun anhand des Lieferscheins beweisen kannst das die Küche älter ist und das du nun auf eine Wertminderung bestehst bzw. auf rücktritt vom Kaufvertrag. Solltest du dich entscheiden den vk anzuschreiben, vergiss nicht ihm auch eine angemessene Frist zu setzen.

Vielleicht hast ja glück und er ist einsichtig, auf einen Rechtsstreit würde ich es nicht umbedingt ankommen lassen, da du ja beweisen musst das du getäuscht wurdest.

Gruß HONDO
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Beitragvon Majeh » 19 Sep 2009 17:33

Grundsätzlich wäre ein Kaufvertrag anfechtbar, wenn ein falsches Alter der Ware angegeben wurde. Wenn es aber nicht schriftlich festgehalten wurde im Vertrag, wird es schon deutlich schwieriger das Nachzuweisen.

Du kannst ja mal ne Kopie des Lieferscheins und einen freundlichen, formalen Brief an den Vormieter, mit der Bitte um Klärung, schreiben. Vielleicht fühlt er sich dadurch schon auf die Schliche gekommen und zeigt sich einsichtig.

Aber wie Hondo schon sagte auf einen Rechtsstreit würd ich mich vielleicht nicht einlassen, weil ich kann dir nicht sagen wie genau das mit der Beweisslast aussieht.
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Beitragvon Obaha » 19 Sep 2009 18:12

Nunja, in Deutschland sind mündliche Kaufverträge genauso rechtswirksam wie schriftliche. Allerdings hat Majeh es richtig erfasst:

Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, dann kannst Du den Vertrag wegen einer Falschaussage oder Mangel der Sache kaum anfechten. Es fehlen Dir schlichtweg die Beweise, denn Du musst nachweisen, dass der Verkäufer Dir etwas böswilliges wollte (z.B. Verheimlichung eines Mangels - welcher in der falschen Aussage zum tatsächlichen Alter in der Tat gegeben sein könnte -)
Darüber hinaus ist i.d.R. bei Verkäufen zwischen Privatpersonen die Gewährleistung ausgeschlossen.

Ich empfehle hier immer folgendes:
- schriftliches Festhalten eines Kaufes/Verkaufes (ab 100/200 Euro aufwärts)
- Alter reinschreiben
- bekannte Mängel (z.B. Gebrauchsspuren, Beschädigungen etc.)
- Rückgaberecht oder Kaufpreisminderung wenn ein versteckter Mangel entdeckt wird (hier gibt es gesetzliche Fristen, i.d.R. bei gebrauchten Sachen aber max. 6 Monate)

Ggfs. hat hier einer unserer Juristen eine andere Sicht der Dinge, aber bei Verkäufen zwischen Privatpersonen steht es jedem frei, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu agieren.
Ob sich so ein Aufwand immer lohnt, ist eine andere Frage. Allerdings würde ich bei einer Küche von knapp 1.000 Euro immer dazu raten.

Nun, Du kannst sicherlich versuchen, Geld zurückzufordern, aber ich gehe davon aus, dass Du keinen Erfolg haben wirst. Probier es aber!
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