Polizei Tätigkeiten

Für Probleme aller Art

Polizei Tätigkeiten

Beitragvon Nikolomismo » 02 Jul 2011 2:42

Also..., ich sitze ruhig auf meinen Balkon und sehe nen kleinen Umfall, zwei Frauen fahren sich in den Arsch rein. Nix abnormales, passiert halt.

Ich hole mir mein Handy und von meinem Balkon aus fotografiere die Geschichte.

Da kommt ein Polizeibeamte und sagt: es ist mir verboten Fotos zu machen. Sollte ich es weiter machen kommt er in meine Wohnung und beschlagnammt mein Handy. Um seine Worte zu beweissen zert mich an meinem Hemd.

Ich habe den Kollegen aufgefordert die Hände weg zu nehmen, da ich mich auf meinen Balkon befand, und die Drohung wahr zu nehmen (mein Handy zu beschlagnahmen).

Allgemeine Frage: darf ein Polizeibeamte eine Person auf nen Balkon angreifen? Nur wenn diese Person Fotos von ne Kreuzung vor dem Balkon macht?
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Beitragvon Haggo » 02 Jul 2011 14:58

"Zerren" darf er nicht an Dir, wahrscheinlich darf er nichtmal ohne Weiteres in Deine Nähe (ich vermute, da Dein Balkon integraler Bestandteil Deiner Wohnung ist, könnte man vielleicht schon "Hausfriedensbruch" schreien). Er hätte Dir was sagen können und eine Beschlagnahme androhen, aber sicher nicht anfummeln; das ist keine angemessene Wahl der Gewalt.

Obs allerdings in Ordnung is, von ner Unfallstelle als Unbeteiligter Bilder zu machen (auch wenn da offensichtlich nix passiert is), weiß ich auch nicht. Entsprechend habbich auch keine Ahnung, ob diese Drohnung bzgl. Beschlagnahme rechtens wäre.
Vielleicht schlägt Harbid hier demnächst auf.
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Beitragvon Lex » 02 Jul 2011 15:52

Darf er nicht. Weder anfassen, noch Grundstück betreten und Handy "beschlagnahmen" schon gar nicht.

Fotos schiessen darfst du wie du lustig bist. Nur veröffentlichen o.ä. nicht.

Anders sieht die Sache natürlich aus,wenn der Unfall in der Area 51 passiert ist. Da ist fotografieren möglicherweise verboten :D

Einfach formuliert: Du darfst alles fotografieren, was frei zugänglich und nicht durch Hindernisse beschränkt ist.
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Beitragvon Nikolomismo » 06 Jul 2011 22:38

Hehe, ne, es ist nicht "Area 51" in Blickfeld meiner Wohnung da noch andere Gebäuden die durch besondere Rechte vor Bildaufnahmen geschützt würden:) Ok, Schwimmbad, aber keine Schilder "nicht fotografieren" hab da gesehen.

Mich hat halt die Art und Weise schockiert: "Hier wird nichts fotografiert". Auf die Frage "Warum?" die Antwort in Form der Tätigkeit und Drohung: "Wenn Du (sic!) noch ein Foto machst komme ich in die Wohnung und beschlagnahme dein Handy". Dadrauf hat sich der PHK (A12) entfernt.

Für mich ist das alles Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Tätlicheangriff, Drohung. Und das alles von einen Beamten im Dienst.

Ich kann verstehen dass der Typ wo möglich schlecht gelaunt gewesen ist, aber wenn er so auf die Leute geht gehört er nicht auf die Strasse sonder hinter nen Schreibtisch. Ich meine PHK (A12) ist kein junger Hüpfer, sollte schon ein bischen bedachter agieren...

Nun ja, bin ein wenig entteuscht, milde gesagt, von der Aktion. Und bis jetzt hab ich mehr gute als schlechte Meinung von der deutschen Polizei gehabt. Mit paar Ausnahmen in Beyern aber dachte immer dass es regional wäre.

Grüße
Niko

*EDIT*
Vielen Dank natürlich für die Meinungen, ich habe schon gedacht dass es in Deutchland ein neues, mir unbekanntes, Gesetz geben würde dass fotografieren der Umgebung von eigene Wohnung aus verbiten würde. In Rahmen "Terrorismusbekämpfung" oder so:)

Was die Veroffentlich von den Fotos die Lage ist klar, darf man ohne Zustimmung der Betrofenen selbstverständlich nicht machen.
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Beitragvon Obaha » 08 Jul 2011 7:28

Lex hat geschrieben:Darf er nicht. Weder anfassen, noch Grundstück betreten und Handy "beschlagnahmen" schon gar nicht.

Fotos schiessen darfst du wie du lustig bist. Nur veröffentlichen o.ä. nicht.

Anders sieht die Sache natürlich aus,wenn der Unfall in der Area 51 passiert ist. Da ist fotografieren möglicherweise verboten :D

Einfach formuliert: Du darfst alles fotografieren, was frei zugänglich und nicht durch Hindernisse beschränkt ist.


Falsch! Du darfst nicht Fotos machen, wie Du willst. Sobald andere Personen auf dem Bild sind und sie ihre Einwilligung dafür nicht gegeben haben, ist das rechtlich schon daneben. Du darfst auch nicht ohne Weiteres ein Videoüberwachungssystem auf Deinem Grundstück installieren, wenn Du dabei Fotos/Videos Deines Nachbarn aufnimmst. Er kann Dich daraufhin vor den Kadi zerren.....

Grundlage: § 78 UrhG .... Ob ein Foto eines Unfallherganges da als unbedenklich reinpasst, weiss ich nicht 100%tig, aber ich wäre grundsätzlich damit vorsichtig.

:thump:

Im Übrigen finde ich es auch eine richtige Schweinerei, als Unbeteiligter von Unfallstellen Fotos zu machen, wenn sie nicht der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit des Unfallherganges durch die Polizei genutzt werden. Meiner Meinung nach, sollten solche Atttraktionsgeier direkt den Knüppel über den Nuss gezogen bekommen......
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Beitragvon Ulthar » 12 Jul 2011 7:18

Obaha hat Recht :thump: .

Du kannst keine Fotos von Personen machen, die mehr als nur zufällig mit auf einem Bild auftauchen. Es sei denn diese Personen wollen das, oder (in Grenzen) es handelt sich um Personen des öffentlichen Lebens. Du verletzt damit deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Teil unserer Persönlichkeitsrechte).

Zum Eingreifen im Bereich des Balkons. Zur Abwehr einer Gefahr, also auch um die fortgesetzte Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Verunfallten zu unterbinden darf die Polizei ne Menge. Ganz sicher das Mobiltelefon sicherstellen. Und dies kann man auch ganz sicher mit Gewalt durchsetzen. Schwierig ist das lediglich im Bereich der Wohnung, denn die ist grundgesetzlich besonders geschützt. Aber nicht unmöglich unter Umständen auch dort zwangsweise einzudringen. Wir treten dann nicht unbedingt die Tür ein. Da kommt dann ein Schlüsseldienst. und rate mal wer dann auch noch die Rechnung bekommt... :razz:
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Beitragvon Lex » 12 Jul 2011 17:50

Obaha hat geschrieben:
Lex hat geschrieben:Darf er nicht. Weder anfassen, noch Grundstück betreten und Handy "beschlagnahmen" schon gar nicht.

Fotos schiessen darfst du wie du lustig bist. Nur veröffentlichen o.ä. nicht.

Anders sieht die Sache natürlich aus,wenn der Unfall in der Area 51 passiert ist. Da ist fotografieren möglicherweise verboten :D

Einfach formuliert: Du darfst alles fotografieren, was frei zugänglich und nicht durch Hindernisse beschränkt ist.


Falsch! Du darfst nicht Fotos machen, wie Du willst. Sobald andere Personen auf dem Bild sind und sie ihre Einwilligung dafür nicht gegeben haben, ist das rechtlich schon daneben. Du darfst auch nicht ohne Weiteres ein Videoüberwachungssystem auf Deinem Grundstück installieren, wenn Du dabei Fotos/Videos Deines Nachbarn aufnimmst. Er kann Dich daraufhin vor den Kadi zerren.....

Grundlage: § 78 UrhG .... Ob ein Foto eines Unfallherganges da als unbedenklich reinpasst, weiss ich nicht 100%tig, aber ich wäre grundsätzlich damit vorsichtig.

:thump:

Im Übrigen finde ich es auch eine richtige Schweinerei, als Unbeteiligter von Unfallstellen Fotos zu machen, wenn sie nicht der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit des Unfallherganges durch die Polizei genutzt werden. Meiner Meinung nach, sollten solche Atttraktionsgeier direkt den Knüppel über den Nuss gezogen bekommen......


So nicht richtig, da nicht genügend präzisiert.

Fotos anzufertigen ist jedem "Normalbürger"/Hobbyfotografen o.ä. erlaubt, solange er nicht schon mit der Anfertigung die Persönlichkeitsrechte verletzt. So möglicherweise bei Paparazzi, jedoch nicht generalisiert.
Anderes Bespiel wäre hier als "Normalbürger" das Fotografieren eines Wildpinklers oder ähnliches.
Beim Abfotografieren eines durchschnittlichen Unfallortes ist dies so nicht gegeben. Es eei denn, es befänden sich Verletzte/Nackte/(...) auf dem Foto.

Auf der anderen Seite steht das Veröffentlichen/Verwenden der Fotos.
Hier ist erst der Ansatzpunkt für den Fotografierten.
Niko könnte sich seine geschossenen Fotos also ohne Weiteres in sein höchstpersönliches Album kleben.

Der Eingriff der Polizei bei dieser lediglich "gefühlten" Persönlichkeitsrechtsverletzung ist schon eine Ermessensüberschreitung und/oder spätestens mit Zerren am Hemd unverhältnismäßig.

Beschlagnahme und Wohnungseintritt kann man hier ja schon jetzt vergessen.
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Beitragvon Belgarath » 12 Jul 2011 19:00

Ich will ja mal nix sagen, aber hier sollte man mit Aussagen ein wenig vorsichtig sein, solange man kein Jurist bzw. Polizist ist... mit gefährlichem Halbwissen ist niemandem geholfen. :|
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Beitragvon TMoK » 13 Jul 2011 23:51

Belgarath hat geschrieben:Ich will ja mal nix sagen, aber hier sollte man mit Aussagen ein wenig vorsichtig sein, solange man kein Jurist bzw. Polizist ist... mit gefährlichem Halbwissen ist niemandem geholfen. :|


Soweit ich das richtig verstanden habe, ist Ulthar doch Polizeibeamter ;).

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Beitragvon Headhunter » 14 Jul 2011 6:21

Also ich bin kein Jurist, kein Polizist oder so, aber ich bin Hobbyfotograf und soweit ich es mal mitbekommen habe, gibt es für Persönlichkeitsrechte auch Ausnahmen.
Zum Beispiel wenn eine gewisse Anzahl an Personen auf einem Bild überschritten wird, z.B. bei Versammlungen oder ähnliches.
Bei wieviel Personen dies liegt ist allerdings nicht immer eindeutig geregelt, persönlich habe ich mal von drei gehört, dann von vier, dann erst bei zweistelligen Zahlen...

Hier mal zwei Gesetzestexte dazu, wobei §23 interessanter sein dürfte, da er sich mit Ausnahmen vom Persönlichkeitsrecht auseinandersetzt:

§ 22 KunstUrhG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“ [2]

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 24 KunstUrhG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.
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Beitragvon Belgarath » 14 Jul 2011 7:07

TMoK hat geschrieben:
Belgarath hat geschrieben:Ich will ja mal nix sagen, aber hier sollte man mit Aussagen ein wenig vorsichtig sein, solange man kein Jurist bzw. Polizist ist... mit gefährlichem Halbwissen ist niemandem geholfen. :|


Soweit ich das richtig verstanden habe, ist Ulthar doch Polizeibeamter ;).

Jepp, daher braucht er sich ja auch nicht angesprochen fühlen. ;)
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Beitragvon Obaha » 14 Jul 2011 17:50

Ich fühl mich auch nicht angesprochen ;-)
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Beitragvon Belgarath » 14 Jul 2011 21:51

Du hast ja auch noch nichtmal gefährliches Halbwissen. :-p ;-)
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Beitragvon Obaha » 15 Jul 2011 10:38

Belgarath hat geschrieben:Du hast ja auch noch nichtmal gefährliches Halbwissen. :-p ;-)


Eben drum ;-)
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Beitragvon Nikolomismo » 06 Aug 2011 2:35

Ui, hat sich interessant entwickelt. Ehrlich gesagt hab ich auf die Meinung von Ulthar gewartet, das von Obaha ist auch interessant.

Ich nähme davon zur kenntniss: jegliche Videoüberwachungsanlagen die zufälige Personen auf der Strasse aufnehmen sind illegal. Inklusive die die Bankautomaten überwachen (spreche nicht von denen die sich IN Gebäuden befinden sonder von denen die die Strassen auch beobachten und filmen (und damit zufällige Personen abbilden).

Wenn mir der Kollege es so erklärt hätte wäre ich auch damit einverstanden, leider wurde ich angegrifen mit Worten "hier wird nichts fotografiert" und der Bedrohung, von tätlichen Angrif nicht zu sprechen.

Ich frage mich nach welchen rechtlichen Grundlagen nun die ganzen Webcams funktionieren die im Internet verbreitet sind..., da werden doch Personen ohnen dirkete zustimmung nicht nur abgebidet sonder direkt verofentilcht? Sind die alle wirklich illegal?

@Obaha: § 78 UrhG bezieht sich auf Öffentliche Wiedergabe, oder liege ich da falsch? Davon war NIE die Sprache:) Hat hier keine Anwendung.

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Nun neues aus der Balkonien: Polizei wie ich die wirklich mag.

Paar Jugentliche haben sich von ne Baustele um die Ecke Paar Schilder eingeignet (diese grosse Wegweiser Rot/Weiss). Direkt vor meinem Balkon wurden die von ne Streife zu Rede gestellt, verwarnt, nach Hause geschickt. Die Jungs von der Polizei haben noch die Schilder zurück zu der Baustelle gebracht. Von eine Seite ist es natürlich Schwerediebstahl gewesen mit Tateinheit mit Strassenverkehrgefärdung, von der andere Seite schade um die Jugentlichen ven die wirklich deswegen vor Gericht mussten. Fand ich COOL.

Und ne, hab keine Fotos gemacht, hab mitlerweile ne Webcam, ob die legal ist? Hehe.
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Beitragvon Nikolomismo » 07 Aug 2011 22:51

So, ich habe mich ein wenig schlau gemacht, und mir stehen die Haare zu Bergen.

Die §§ 22, 23 der KunstUrhG sind zimmlich klar, davon geht aus dass ich Kölner Dom Fotografieren darf obwohl sich Personen im Blickwinkel befinden (oder doch nicht? muss ich alle erst fragen?). Allerdings nicht die Strasse in D-Dorf wenn ich nur das Klima aufnehmen will (ohne die Leute kaum zum halten).

Die Haare stehen mir zur Bergen weil laut diese Paragrafen darf ich überhaupt nichts fotografieren. Oder kaum etwas.

Von der andere Seite kann ich nicht aus meine Wohnung ausgehen, Geld abheben, Brott kaufen, Bus/Bahn fahren, ohne dabei mehrmals abgebildet zu werden. Und die tollen Mautbrücken machen auch mehr als nur Maut zu berechnen, hehe.

Es ist nun wirklich eine absurde Situation.

Die Frage die sich stellt ist z.B. die auf welche Grundlage arbeiten die Detekteien die versteckt, ohne Zustimmung der betrofenen Personen natürlich, Bilder von Menschen anfertigen. Ist doch illegal, oder? Das natürlich Kommerziel, weil gegen Entlohnung. Sind die alle illegal? Das kann man ausweiten ohne Ende....
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