Verbraucherschützer mahnen Electronic Arts ab

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Verbraucherschützer mahnen Electronic Arts ab

Beitragvon Betulas » 01 Dez 2011 8:36

Ich packs mal hier rein, auch wenn es SWTOR nur tangentiär betrifft. Wenns nicht passt, bitte einfach verschieben. ;)

Mir ist nämlich folgender Artikel aufgefallen, den ich nicht bewerten möchte, aber zur Kenntnisnahme einfach mal hier reinstellen möchte. Der zugehörige Link wird vermutlich bald nicht mehr erreichbar sein. Der Vollständigkeit halber poste ich ihn aber mit. Quelle ist die Nachrichtenseite von Netcologne.:


Verbraucherschützer mahnen Electronic Arts ab

Berlin (dpa) - Großer Ärger ums Kleingedruckte: Verbraucherschützer haben Electronic Arts aufgefordert, die Geschäftsbedingungen fürs Spiel «Battlefield 3» zu verändern. Die Regeln erlaubten eine Erstellung von Nutzerprofilen - das sei nicht erlaubt.

Wegen der umstrittenen Geschäftsbedingungen bei seinem Blockbuster «Battlefield 3» droht dem Computerspielehersteller Electronic Arts (EA) juristischer Ärger: Die Verbraucherschützer beim vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) haben das Unternehmen abgemahnt. Es müsse die Verwendung der beanstandeten Regeln unterlassen und die Kunden besser über die Bedingungen informieren, forderte die Organisation am Mittwoch (30. November) in Berlin. EA wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern. Die Verbraucherschützer nehmen nicht nur das US-Unternehmen ins Visier, sondern wollen ein Exempel statuieren.

Die Verbraucherschützer machen EA zwei Vorwürfe. Erstens kläre der Hersteller nicht genügend darüber auf, dass Kunden «eine dauerhafte Internetverbindung» benötigten, um das Spiel zu nutzen. Der Hinweis darauf sei nur «im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung» zu finden. Zweitens müsse der Nutzer eine Zusatz-Software namens Origin installieren, ohne dass er erfahre, was diese genau auf dem Rechner mache.

Die Geschäftsbedingungen seien so weit gefasst, dass unklar bleibe, «welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf», erklärte der vzbv. EA behalte sich etwa das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Die Kritik bezieht sich nicht nur auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zusatz-Software Origin, sondern auch auf Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie von Electronic Arts, die beiden gelten wenn Nutzer ein Konto bei EA anlegen.

Das Unternehmen wollte sich am Mittwoch nicht äußern. Es hatte aber Ende Oktober nach Nutzerprotesten die Geschäftsbedingungen von Origin verändert und versichert, dass die gesammelten Informationen nur dazu dienten, das «beste Spielerlebnis» zu ermöglichen. Auf persönliche Daten, die nichts mit der Ausführung der Software zu tun haben, werde nicht zugegriffen. Origin sei keine Spyware, also keine Schnüffel-Software. «Die Lizenzvereinbarungen von Origin entsprechen branchenüblichen Datenschutzerklärungen», erklärte EA.

Ein Test der Fachzeitschrift «c't» bestätigte, dass die im November überprüfte Origin-Version nicht auf persönliche Daten zugriff. Damit gab sich der vzbv aber nicht zufrieden. Auch die überarbeiteten Geschäftsbedingungen seien problematisch: «So wie Electronic Arts die AGBs formuliert hat, bieten sie viel Spielraum, doch noch auf andere Daten zuzugreifen», sagte Carola Elbrecht, Projektleiterin für «Verbraucherrechte in der digitalen Welt» beim VZBZ.

Die Verbraucherschützer wollen an Electronic Arts nicht zuletzt ein Exempel statuieren. «Wir sehen ein weiteres, generelles Problem darin, dass Verbraucher bei Software erst die AGBs sehen, wenn sie das Programm installieren», sagte Elbrecht. Nach deutschem Recht müsse man die Bedingungen bereits bei Vertragsabschluss einsehen können - also beim Kauf im Geschäft. Die Rückgabe bereits geöffneter Software ist in der Regel nicht möglich. «Wir wollen andere Hersteller wachrütteln.»

Eine «Optimallösung» habe der vzbv zwar nicht. «Aber es kann nicht zu Lasten der Nutzer gehen, dass es die Hersteller nicht hinbekommen, die Nutzer richtig zu informieren», sagte Elbrecht. Eine Möglichkeit sieht sie darin, einen Handzettel mit wesentlichen Informationen an der Hülle anzubringen. Beim Kauf im Internet könnten die Bedingungen über einen Link zugänglich gemacht werden.




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