Nikolomismo hat geschrieben: Die Antwort ist leider erschreckend: Rasterfandung...
Das ist Käse; Rasterfahndungen werden nur eingesetzt wenn eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht. Da geht es schon um ganz andere Hausnummer als um Diebstähle; zur Zeugenermittlung nutzt man sowas schonmal garnicht.
Da wird wohl jemand deinen Namen ins Spiel gebracht haben.
Ich weiß ja nicht ob überhaupt was zu dem Tatvorgang in deiner Vorladung steht, aber wenn du als Zeuge geladen wirst muss das nicht gleich heißen dass man annimmt dass du den Tathergang beobachtet hast; es könnte z.B. genausogut sein dass dir vielleicht bekannst sein könnte ob sich der Täter im Besitz der Diebstahlssache befindet. Zwei Beispiele, ein Bekannter von mir ist einmal wegen einer Diebstahlssache im Saarland vorgeladen worden obwohl er noch nie im Saarland war. Es stellte sich heraus dass er unwissend Diebesgut über Ebay erworben hat und dazu auf der örtliche Polizeidiensstelle aussagen sollte. Ein anderer Bekannter wurde mal vom Zoll vorgeladen, da sein Arbeitgeber im Verdacht stand nicht richtig abgerechnet zu haben und so Sozialabgaben nicht abgeführt hat. Beides stand nicht in den jeweiligen Vorladungen; die Verwirrung war dann bis zur Vernehmung bei den betreffenden Personen entsprechend hoch. Die konnten sich auch nicht vorstellen worum es ging.
Einer polizeilichen Vorladung musst du üblicherweise nicht Folge leisten, wobei das auch in den verschiedenen Länderrechten unterschiedlich sein kann. Deiner Vorladung sollte aber eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt sein der du das genau entnehmen können müsstest. Am besten du schaust da mal rein! Eine gerichtliche Vorladung ist hingegen verpflichtend. Eine Vorladung dient jedenfalls der Sachverhaltsaufklärung; kommt man als Beschuldigter in Frage, erhält man üblicherweise auch eine Vorladung die mit "Vorladung als Beschuldigter" betitelt ist.
Als Beschuldigter hat man sowieso auch ein Zeugnisverweigerungsrecht; über dieses wird man auch unterrichtet.
Wenn du wirklich keine Idee hast worum es in der Sache geht kannst du natürlich auch einfach mal den Sachbearbeiter anrufen und fragen worum es genau geht; die Telefonnummer solltest du im Briefkopf finden. Fragen schadet ja nicht; ev. kann auch schon ein kurzes informelles Gespräch klären ob deine Aussage entbehrlich ist.
Wenn ich kein schlechtes Gewissen hätte würde ich persönlich ja schon aus reiner Neugierde hingehen; man kann ja immer noch die Klappe halten (mit der Konsequenz das man gegebenenfalls gerichtlich Vorgeladen wird).
Als kleine Anekdote zum Schluss: Mein oben erwähnter Bekannter der vom Zoll vorgeladen wurde ist auch hingegangen und hat sich vorgenommen "Den sage ich nichts". Dann hat er aber vom dem Sachbearbeiter erfahren dass sein Arbeitgeber ihn auch abgezockt hat und ein paar Gehälter auf seinen Namen abgerechnet hat die jemand ganz anderes bekommen hat. Es kann also auch mal ganz aufschlussreich sein. ;)
Edit: Mir ist gerade aufgefallen dass du geschrieben hast dass die Sachbearbeiterin eine KHK'in ist, dass heißt die Sache liegt bei einem Fachkommissariat. Ich kann jetzt nicht für NRW sprechen, aber in Niedersachsen liegen die kleineren Diebstähle bei Schutzpolizei, bei den Fachkommissariaten liegen eher die größeren Sachen, also bandenmäßiger / gewerbsmäßiger Diebstahl oder so Sachen wie KfZ-Diebstähle.
Gruß
Harbid