Malagant hat geschrieben:welchen sinn sollte es haben die waffen erst unbrauchbar zu machen und sie anschließend an schrotthändler abzugeben? schon mal an die kosten gedacht?
Kann ich dir gerne erklären, auch wenn man meinen sollte das man sich das auch selbst denken könnte.
Kriegswaffen sind gefährlich (wer hätte das gedacht?); also ein besonders sorgsamer Umgang und eine besondere Überwachung und Kontrolle notwendig damit sie nicht in falsche Hände geraten; sei es an einen Staat der sie "für friedensstörende Handlungen" - also zB einen Angriffskrieg verwenden könnte - oder eben an Privatpersonen die weißgottwas damit anstellen. Diese Kontrolle ist im Kriegswaffenkontrollgesetz geregelt. Das betrifft Herstellung und Verkauf, etc. In Deuschland ist regelmäßig für bestimmte Arten von Kriegswaffen ersteinmal der Staat in Form der Bundeswehr befugt; manche Kriegswaffen darf nochnichteinmal die Bundesrepublik besitzen. Ausführungen zu Staaten die Militärbasen innerhalb des Territoriums der Bundesrepublik haben spare ich mir an dieser Stelle mal. Natürlich gibt es ganz eng umfasste Ausnahmen, die sich auf das unbedingt notwendige beschränken und die auch strenger Kontrolle unterliegen. Z.b. sind Unternehmen die Kriegswaffen herstellen ja auch Privatunternehmen. Eine andere Ausnahme bilden Polizei und Bundespolizei die eingeschränkt auch z.B. über Maschienenpistolen verfügen.
Von solchen Ausnahmen mal abgesehen gilt also:
Kriegswaffen darf in der Bundesrepublik nur die Bundeswehr besitzen.
Was aber wenn die Bundeswehr eine Kriegswaffe nicht mehr braucht? Dann wird sie entweder unter den Vorraussetzungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes an einen geeigneten, interessierten Staat verkauft/verschenkt oder erstmal eingemottet. Die Waffen die man nicht mehr einer Verwendung in geeigneten Streitkräften zuführen kann und man auch nicht mehr bevorraten möchte will man ja auch loswerden, denn solange man sie nocht hat muss man sie ja überwachen.
Wenn der Staat also seine tatsächliche Gewalt über eine solche Kriegswaffe aufgibt darf sie als solche auch nicht mehr zu gebrauchen sein.
Da kommen dann Reduzierungsstätte für Militärtechnik ins Spiel. Der Betrieb kann durchaus eine gesellschaftsrechtliche Rechtsform haben, die eigentlichen Arbeiten unterliegen aber staatlicher Überwachung und Kontrolle. Möglicherweise recyclet der Betrieb auch gleich selbst; Fakt ist aber was die Reduzierungsstätte verlässt und nicht mehr staatlicher Kontrolle unterliegt ist als Kriegswaffe unbrauchbar gemacht.
Malagant hat geschrieben:gebrauchte waffen kommen zum teil in den verkauf an inhaber einer waffenbesitzkarte oder werden unbrauchbar gemacht um daraus eine dekowaffe herzustellen usw damit lässt sich immer noch nen euro für den staat machen.
So ein ausgemachter Bullshit!
In eine Waffenbesitzkarte können nur ganz bestimmte, im Waffengesetz definierte Waffen mit einer Zweckbestimmung eingetragen werden.
Du glaubst doch nicht ernsthaft dass man Kriegswaffen wie Flammenwerfer, Maschienengewehre, Kampfflugzeuge und -Hubschrauber, U-Boote, Kampfpanzer, Flugkörper, Minen, MGs, Maschienenpistolen oder gar ABC-Waffen - all die schönen Dinge die vom Kriegswaffenkontrollgesetz umfasst sind - und um nichts anderes geht es ja die ganze Zeit - einfach mit einer Waffenbesitzkarte erwerben darf?
Und du glaubst doch nicht allen ernstes das es für sowas einen freien Sammlermarkt gibt?
Und wenn du jetzt sagen willst: "Ach, ich meinte eher alte Sturmgewehre wie das z.B. das G3 oder oben genannten Milan-Starter":
Fällt beides auch unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, müsste also erst unbrauchbar gemacht worden sein.
Und für die unbrauchbare Waffe bräuchte man dann auch keine Waffenbesitzkarte!
Und nein, auch mit einer roten Waffenbesitzkarte darf man eine solche Waffe in brauchbaren Zustand heutzutage nicht mehr besitzen, auch wenn dabei im Gesetz von Munition und Waffen aller Art die Rede ist; dem stehen höherrangige Verbotsgesetze entgegen.
btw, eine attrappe soll den anschein erwecken es handelt sich um ein original. ein aufblasbarer lkw oder panzer ist zb eine attrappe.
eine unbrauchbar gemachte waffe fällt eher in die kategorie nachbau oder kopie.
Und was hat dieses wirre Durcheinander mit irgendetwas hier zutun?
Wenn etwas zum verwechseln ähnlich wie eine echte Waffe aussieht ist es eine Anscheinswaffe. Und was bedeutet das Wort Attrappe? Es bezeichnet eine täuschend echte Nachbildung ohne vollständige Funktion des Originals. Tada...eine Waffenattrappe im engen Wortsinn ist also immer auch eine Anscheinswaffe!
Dein aufblasbarer Panzer wäre also höchstens Umgangssprachlich als Attrappe zu bezeichnen. Eine Kopie oder ein Nachbau könnte im engen Wortsinn hingegen sowohl Attrappe sein als auch funktionstüchtige Waffe.
und das anscheinswaffen nicht offen geführt werden dürfen ist korrekt aber es gibt auch da ausnahmen. wenn es sich zb um ein brauchtum handelt, bei film, foto und fernsehaufnahmen usw
Aha, hast du schön gegoogelt. Und was willst du mir damit sagen? Sie dürfen auch in Museen ausgestellt werden. Und nu?
Und wenn du schon Klugscheißen willst schreib " im Waffenrecht anerkannte Brauchtumspflege", das meint z.B. Festumzüge von Traditionsvereinen. Brauchtum ist ein Synonym für "Tradition" und wäre viel zu weit gefasst.
Wenn ich mich hier im Forum äußere schreibe ich dabei keinen Gesetzeskommentar nieder; da lasse ich fernliegende oder offenkundig Abwegiges schonmal weg. Ich habe nicht den Anspruch an mich hier in einem Forum zu höchst hypothetischen Themen umfassende Rechtsgutachten vorzulegen.