Baerschke hat geschrieben:Für die Verjährung ist die Zustellung an den Fahrzeughalter, also Deine Mutter entscheidend.
Baerschke hat geschrieben:Die zweite Möglichkeit wäre, sie gibt an, nicht zu wissen, wer gefahren ist.
Baerschke hat geschrieben: (...) Am 9. August 2007 kurz vor Kassel geblitzt (...)
Baerschke hat geschrieben:Bei über 20 km/h hat Fisch recht, da kannst Du innerhalb eines 12-Monatszeitraums einen Monat Entzug bekommen (Das Glück hatte ich auch schon mal. Am 9. August 2007 kurz vor Kassel geblitzt, am 8. August 2008 bei Frankfurt, Hessens Autobahnen sind die Hölle, fast so schlimm, wie Brandenburgs Landstraßen, was Blitzer angeht.)
Harbid hat geschrieben:Baerschke hat geschrieben: (...) Am 9. August 2007 kurz vor Kassel geblitzt (...)
Lass mich raten, A7 auf der Werratalbrücke?
Das ist der am häufigsten auslösende Blitzer Deutschlands!
Ist allerdings auch ein Unfallschwerpunkt der sehr leicht zu unterschätzen ist.
Baerschke hat geschrieben: Aber wenn es die A7 ist, die Kassel in Richtung Norden verlässt, dann ist es durchaus möglich, dass es dort war.
Nikolomismo hat geschrieben:Voll krass ist es dass man auf den zwei linken Spurren 100 fahren darf aber auf den rechten nur 60, nun die Frage, die icht wirklich im Auto gehört habe: "wenn ich jetzt, nach Gesetz, auf den rechten Spur wechsle muss ich auch auf 60 runterbremmsen?". Meine Meinung nach: JA. Also entweder nicht rechts fahren mit 100, was ein Verstoss ist, oder rechts fahren aber abbremsen müssen..., Hessen halt:)
Ecki hat geschrieben:Ich glaube die 60km/h beziehen sich hierbei auf das Geschwindigkeitslimit für LKW.
Für PKW ist ja bereits auf 100 limitiert, das reicht abgesehen von Baustellen, Unfallengpässen, Aquaplaning oder Eisglätte eigentlich meistens aus :)
Belgarath hat geschrieben:Ecki hat geschrieben:Ich glaube die 60km/h beziehen sich hierbei auf das Geschwindigkeitslimit für LKW.
Für PKW ist ja bereits auf 100 limitiert, das reicht abgesehen von Baustellen, Unfallengpässen, Aquaplaning oder Eisglätte eigentlich meistens aus :)
Nein, an dieser Stelle dürfte die Begrenzung der rechten Spur auf 60 km/h für alle gelten. Es ist zumindest nicht explizit ausgewiesen, daß sich nur LKW daran halten müssen.
Ich habe dort aber auch noch nie jemanden gesehen, der es mal ausprobiert hat... ;)
Ecki hat geschrieben:ist der rechte Streifen denn separat?
sonst ist es völlig sinnlos :?
Harbid hat geschrieben:Ecki hat geschrieben:ist der rechte Streifen denn separat?
sonst ist es völlig sinnlos :?
Auf "normaler Autobahn" gibt es keine nach Fahrstreifen getrennten Tempolimits; da gilt für jeden Streifen das selbe Tempolimit. Was es gibt sind unterschiedliche Tempolimits für LKW und und PKW über Beschilderung und vor Tunnelanlagen mit getrennten Röhren kann das Verkehrsleitsystem schon vor den Röhren einzelne Streifen "abbremsen". In diesen Bereichen ist allerdings auch schon permanentes Überholverbot.
Baerschke hat geschrieben: man bremst nicht erst ab den Schild ab, sondern man hat dort bereits die entsprechende Geschwindikeit zu fahren
Geblitzt bei Tempo 290
Schnellem Schweden droht Millionen-Knöllchen
Ein Autofahrer aus Schweden ist in der Schweiz mit einer Geschwindigkeit von 290 Stundenkilometern in eine Radarfalle gerast - und muss nun mit einer saftigen Strafe rechnen. Im schlimmsten Fall könnte die Geldbuße über 1 Million Franken betragen.
Genf - Dem Verkehrssünder, der mit seinem schwarzen Mercedes auf einer Autobahn im Kanton Freiburg geblitzt wurde, droht eine Geldstrafe von bis zu 1,08 Millionen Schweizer Franken (rund 782.000 Euro), wie ein Sprecher der schweizerischen Verkehrsbehörden am Montag sagte.
Die Polizei konfiszierte deshalb nicht nur den Führerschein des 37-jährigen Schweden, sondern als Sicherheitsleistung auch den 570 PS starken Sportwagen, der einen Wert von 180.000 Euro hat.
In der Schweiz gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Überschreitungen von mehr als 25 km/h werden als strafbare Handlung gewertet. Im Fall des schwedischen Rasers muss deshalb ein Richter über die Höhe der tatsächlichen Strafzahlung entscheiden. Die Höhe der Strafe ermisst sich am Einkommen des Verkehrssünders.
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