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Beitragvon Taladan » 31 Dez 2003 12:28

Meiner einer hat eine EMAIL auf seinen Firmenrechner bekommen, die wohl seit neuesten im Umlauf ist.
Hier der Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und somit Strafbar.

Wir möchten Ihnen hiermit vorab mitteilen, dass Ihr Rechner unter
der IP 66.88.56.17 erfasst wurde. Der Inhalt Ihres Rechner wurde als Beweismittel
sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingleitet.

Die Strafanzeige und die Möglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den nächsten
Tagen schriftlich zugestellt.
Die von uns gesammelten Daten unter dem Aktenzeichen #56023
sind für Sie und ggf. Ihrem Anwalt beigefügt und einsehbar.

Da wir negative Erfahrungen mit Mailbomben in der Vergangenheit
gemacht haben, wurde die Herkunft dieser Mail verschleiert.


Nähere Auskunft erteilt Ihnen die Kriminalpolizei Düsseldorf,
Europa Sonderkommission "Internet Downloads"
Rufnummer innerhalb Deutschland (0211) 870 - 0 oder (0211) 870 - 6868
Rufnummer außerhalb Deutschland (0049211) 870 - 0 oder (0049211) 870 - 6868

Hochachtungsvoll

i.A. PK Mollbach


Kurz zur Sache. Ein PK würde nie eine EMAIL schicken um einen, der Urlaubsfilme, Urlaubsspiele oder gar Urlaubsmusic runterläd ;-) ; sprich Illegales Zeugs, was so bezeichnet wird. vorzuwarnen.

Erkennen kann man solche und ähnliche Mails folgendermaßen (alle Fehler in der obrigen Aufgetaucht):
Mailfehler:
1. Absender Unbekannt: m-schlensok@spray.net
2. Absender passt nicht zur unterschrift
3. Bei der Überprüfung der Domain Spray.net wird man auf Lycos umgeleitet
4. Zieladresse passt nicht mit meiner Emailadresse überein
5. Anhang ist eine Application (Programm/Ausführbare Datei): aktenz56023.txt.com application/octet-stream
--> ein Kollege hat versehntlich die Datei geöffnet, was das gebracht hab, erzähl ich net, kann sich wohl jeder denken. Er hat auf jeden Fall keinen guten Rutsch bei der Restorierung der Dateien (vorsicht einige Programme zeigen gar nicht an, das es sich um ein Programm handelt, sondern um eine Textdatei oder überhaupt gar nix)

Fehler im Text:
1. Man wird nicht persönlich Angesprochen. Außerdem bekommt man keine Anrede von der Polizei mit "sehr geehrter", sofern es sich um etwas "berufliches" handelt.
2. Ein Aktenzeichen #56023 würde schätzungswiese nicht mit den Üblichen AZ übereinstimmen, da der Bezug aufs Datum fehlt.
3. Die Polizei darf EMAILS nicht verschleiern (irgend so ein Gerichtsurteil von 1999; welches aber evtl. bereits wieder rufen wurde)
4. Die IP Adresse passt nicht (weder @Home noch @Work hab ich eine 88.er Adresse)
...mehr ist mir auf den ersten Blick nicht aufgefallen.

Euer Internetbeauftragter für Sicherheit im Netz ;-)
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Beitragvon sofuso » 31 Dez 2003 13:08

Euer Internetbeauftragter für Sicherheit im Netz

weiter so!
gute arbeit!
rechts uuuum!
marsch!
*g*
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Beitragvon Vego » 31 Dez 2003 16:47

du weißt garnicht wie oft ich schon solche mails bekommen habe :D
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Beitragvon Haggo » 31 Dez 2003 18:27

Ich hab sogar schon das Original bekommen - das kommt dann nämlich vom FBI. :doof:
Mag vielleicht an meiner .net-Domain liegen ... Lauter Deppen ...

Aber dat Tala hat natürlich schon recht, wenn er auf solche Mails hinweist - die normalen Spams sind ja nurnervig, aber solche Sachen können echt böse enden.
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Beitragvon Lex » 01 Jan 2004 19:47

Hm..jo,das is ne Fake-Mail. Ich glaub, da hängt so'n Wurm dran...Sober irgendwas. Stand auch auf heise.de ,meine ich.

Ausserdem würde man vorher von seinem Provider eine Verwarnung zugeschickt bekommen. ZUmindest von der Telekom ist mir das bekannt.
Und erst wenn dann das Downloaden nicht eingestellt wird,bekommt man die Polizei vor die Tür gestellt :shock:
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Beitragvon Therlane » 03 Jan 2004 4:52

"ist illegal und somit strafbar"

Schon das ist nicht richtig. Illegal mag eine Urheberrechtsverletzung durchaus sein, strafbar ist sie aber nicht. Genauso wie Schwarzarbeit übrigens.

Aber der Spam wird immer hinterlistiger... den da kannte ich noch gar nicht... surfe wohl auf den falschen Seiten ^^
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Beitragvon Taladan » 03 Jan 2004 10:24

Strafbar wurde es durch das neue Gesetz vom ähm August glaub ich, so kann die Kripo Strafanzeige erstatten, jedoch wird diese nur in besonders schweren Fällen wirksam. Also alles so wie früher.

PS: Schwarzarbeit soll nach neuesten Aussagen aus Berlin zur Straftat werden. Aber für den Chef net für den Arbeiter. So wollen sie jählich ca. 1 Milliarde Steuereinnamen (plus ca. dreifache an Bußgeldern) ins Staatssäckel bekommen.
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Beitragvon Lex » 03 Jan 2004 10:42

Schon das ist nicht richtig. Illegal mag eine Urheberrechtsverletzung durchaus sein, strafbar ist sie aber nicht. Genauso wie Schwarzarbeit übrigens.


Ui ui...ganz schnell wieder vergessen ;)

Weil 1.:
§ 106 UrhG

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

und weil 2.:
Arbeitnehmer gilt als typischer Schwarzarbeiter ...logisch.
Arbeitgeber wird wie der "Schwarzarbeiter" behandelt. Steht irgendwo im Gesetz *g*
Kann gem. § 263,266 StGB, 370 AO strafrechtlich verfolgt werden.
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Beitragvon Therlane » 03 Jan 2004 16:35

Lex hat geschrieben:Weil 1.:
§ 106 UrhG

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Sicher? Aber das ist doch genau der Kritikpunkt an der Werbekampagne der... GEMA oder so heißt se... die laut Kritik fälschlicherweise eine Strafbarkeit der beschriebenen Vergehen suggeriere.

Bist du sicher, dass im Kommentar des UrhG nicht näher erläutert ist, was die drei alternativen Tatbestände des §106 sind, etwa in dem Sinne, dass die Anfertigung einer geringfügiger Anzahl Kopien, die man dann auch unentgeltlich weitergibt, nicht als Vervielfältigung bzw. Verbreitung gelte?

Anders könnte ich mir den Widerstand gegen diese Kampagne dann nciht erklären...

Edit: Tatsächlich, habe zwar nur einen Kommentar des BayOLG gefunden, aber der weist sogar ausdrücklich auf Strafbarkeiten nach §106 hin. Sieht so aus, als hätten da gutgelaunte "Internet-Anwälte" eine Welle der Gerüchte losgetreten... der ich auch aufgesessen bin.
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Beitragvon Lex » 04 Jan 2004 10:11

Hmm...welche Werbekampagne? Dieses "Raubkopierer sind Verbrecher"-Zeugs?
Da steh ich grad aufm Schlauch *g*
´
Vielleicht war ja die Wortwahl des "Verbrechers" der Kritikpunkt...hm...oder ähnlich.

Und die Tatbestände des 106 UrhG sind nur die,die auch im Gesetz stehen. Was darüber hinaus geht, also geringe Anzahl,unentgeltliche Weitergabe, Kopien für Familienmitgleider etc ist natürlich grundsätzlich auch strafbar, wird jedoch nicht verfolgt bzw. die Ermittlungen oder das Verfahren eingestellt.
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Beitragvon Taladan » 05 Jan 2004 11:02

*Erinnert sich*

ca. 1999 kam die erste Welle der Kopierer. Damals waren es noch keine "Raubkopierer", da die entsprechende Gesetzesgrundlage für Internetkopien fehlten. Es gab Seiten, bei dennen man sich die kompletten Top100 runterladen konnte.
ca.1999/2 kam das erste Gesetz gegen diese Art an Piratery im Schnellverfahren. Da "Verbraucherschützer" (ja es waren wirklich diese) auf die Barrikaden gingen das die Freiheit des Computernutzers eingeschränkt wird (oder so ähnlich) hatte man einen oder zwei Tage später die "Privatklausel" hinzugefügt.
ca. 2001 wurden mehr Rohlinge als Musikcds/Andere verkauft. Dramatisches Verhältniss in allen Ländern. Regierungen fangen an zu reagieren.
ca. 2001/2 Gesetz wird verschärft, Strafen erhöht und die "3 Kopie klausel" wurde eingeführt, welches Kopien nur für den "Eigenbedarf", also nicht mehr Verwandte oder enge Freunde beinhaltet, sondern nur der eigene Haushalt.
ca. 2002 Gesetz wird weiter verschärft und Strafen werden erhöht. Erste massive Attacken der Kripo gegen Kopiererringe. Erste "Privatnutzer" gehen der Kripo ins Netz
ca. 2003 Gesetz ist auf jetzigen Stand. Die jegliches Kopieren, selbst zum Eigenbedarf nicht mehr gestattet (wobei ein anderes Gesetz es erlaubt von Datenträger jeglicher Art sich Sicherheitskopien zu erstellen, welches man bei der Gesetzänderung übersehen hat). Ab ca. Oktober 03 ist das Raubkopieren eine mittelschwere Straftat und kann/wird bis 3 Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafen bis 10 K Euros bestraft. Zusätzlich kommen noch ziviele Strafen hinzu, die von den betroffenen Publischer gestellt werden (können). D. h. unter 25 K wird man kaum bei einen "auffliegen" davon kommen. In der Regel heißt es dann für einen Normaldeutschen "Land unter". Diese Botschaft sollte verbreitet werden, und nicht, das Kopierer Diebe sind!!!
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