Hier der Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und somit Strafbar.
Wir möchten Ihnen hiermit vorab mitteilen, dass Ihr Rechner unter
der IP 66.88.56.17 erfasst wurde. Der Inhalt Ihres Rechner wurde als Beweismittel
sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingleitet.
Die Strafanzeige und die Möglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den nächsten
Tagen schriftlich zugestellt.
Die von uns gesammelten Daten unter dem Aktenzeichen #56023
sind für Sie und ggf. Ihrem Anwalt beigefügt und einsehbar.
Da wir negative Erfahrungen mit Mailbomben in der Vergangenheit
gemacht haben, wurde die Herkunft dieser Mail verschleiert.
Nähere Auskunft erteilt Ihnen die Kriminalpolizei Düsseldorf,
Europa Sonderkommission "Internet Downloads"
Rufnummer innerhalb Deutschland (0211) 870 - 0 oder (0211) 870 - 6868
Rufnummer außerhalb Deutschland (0049211) 870 - 0 oder (0049211) 870 - 6868
Hochachtungsvoll
i.A. PK Mollbach
Kurz zur Sache. Ein PK würde nie eine EMAIL schicken um einen, der Urlaubsfilme, Urlaubsspiele oder gar Urlaubsmusic runterläd ;-) ; sprich Illegales Zeugs, was so bezeichnet wird. vorzuwarnen.
Erkennen kann man solche und ähnliche Mails folgendermaßen (alle Fehler in der obrigen Aufgetaucht):
Mailfehler:
1. Absender Unbekannt: m-schlensok@spray.net
2. Absender passt nicht zur unterschrift
3. Bei der Überprüfung der Domain Spray.net wird man auf Lycos umgeleitet
4. Zieladresse passt nicht mit meiner Emailadresse überein
5. Anhang ist eine Application (Programm/Ausführbare Datei): aktenz56023.txt.com application/octet-stream
--> ein Kollege hat versehntlich die Datei geöffnet, was das gebracht hab, erzähl ich net, kann sich wohl jeder denken. Er hat auf jeden Fall keinen guten Rutsch bei der Restorierung der Dateien (vorsicht einige Programme zeigen gar nicht an, das es sich um ein Programm handelt, sondern um eine Textdatei oder überhaupt gar nix)
Fehler im Text:
1. Man wird nicht persönlich Angesprochen. Außerdem bekommt man keine Anrede von der Polizei mit "sehr geehrter", sofern es sich um etwas "berufliches" handelt.
2. Ein Aktenzeichen #56023 würde schätzungswiese nicht mit den Üblichen AZ übereinstimmen, da der Bezug aufs Datum fehlt.
3. Die Polizei darf EMAILS nicht verschleiern (irgend so ein Gerichtsurteil von 1999; welches aber evtl. bereits wieder rufen wurde)
4. Die IP Adresse passt nicht (weder @Home noch @Work hab ich eine 88.er Adresse)
...mehr ist mir auf den ersten Blick nicht aufgefallen.
Euer Internetbeauftragter für Sicherheit im Netz ;-)





