Deutsches Recht

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Beitragvon Flatline » 21 Feb 2004 11:52

Der absolute Knaller:
http://schondorf.com/documente/geblitzt.pdf

Ich frage mich, ob man damit wirklich immer durchkommt. Zumindest immer bei Bagatell-Delikten, wo sich nicht der Aufwand für eine größere Abwicklung durch den Staat lohnt.
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Beitragvon sofuso » 21 Feb 2004 13:50

wie krass...ist das ein fake?
r0XX0r
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Beitragvon Flatline » 21 Feb 2004 13:59

ich glaube nicht.sieht mir ziemlich echt aus.
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Beitragvon Tastaro » 21 Feb 2004 14:29

§ 47 OWiG
[Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten]
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.

(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu zweitausend Deutsche Mark verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.

(3) Die Einstellung des Verfahrens darf nicht von der Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder sonstige Stelle abhängig gemacht oder damit in Zusammenhang gebracht werden.


Warum auch immer die Richterin so entschieden hat. *schulterzuck*

Ich denke mal, dass die "juristische" Begründung des Rasers keiner genaueren Überprüfung standhalten würde. Warum? Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass das deutsche Rechtssystem keine Grundlage hat. Man sollte sich also vielleicht nicht auf sowas verlassen.

Beste Grüße
Tastaro
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Beitragvon AurraSing » 22 Feb 2004 3:23

Er hat insoweit recht, als dass irgendwo im Grundgesetz steht, dass nach einer Wiedervereinigung (DDR) eine Verfassung das Grundgesetz ablösen soll... Ich glaube das ist noch net passiert oder?

Ich habe letzte Woche auch so eine Vorladung bekommen. :roll:
Mein Verwandter der Gefahren ist wird nächste Woche zum Anwalt gehen und mit ihm klären inwieweit die Sache schon verjährt ist, da der Verstoß bereits 9 Monate zurückliegt... ;)
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