Größe Tarnetz Lkw gl leicht Wolf

Für Probleme aller Art

Größe Tarnetz Lkw gl leicht Wolf

Beitragvon Rovik » 13 Mai 2010 10:17

Hallo @ all,

nach langer Suche bin ich zwischenzeitlich stolzer Besitzer eines ehemaligen Bundeswehr Wolfs. Nun möcht ich gern diesen mit der kompletten Ausstattung ausstaffieren. Mir fehlt nun unter anderem noch das Tarnnetz. Allerdings find ich nirgends die Größe davon. In der TDv 2320/085-12 (Betriebsanleitung) steht zwar drin wie es gefaltet und verstaut wird, aber nicht die Maße.

Weiß das zufällig noch jemand aus seiner BW-Zeit oder könnte es in Erfahrung bringen bzw. wo man die Größenangabe findet? Wär echt genial.

Vielen Dank schon mal im Vorraus

Gruß

Rovik

PS: Falls jemand zufällig nen kompletten Rüstsatz MILAN, FkbTrp 5 oder FU 1/2 daheim rumliegen haben sollte wär ich auch interessiert :rofl:
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Beitragvon Belgarath » 13 Mai 2010 11:00

Tarnnetze gibts in 3 Größen... 1, 2 und 3. Für nen Wolf müßte es eine 1 oder ne 2 sein, bin mir aber nicht mehr sicher. :|

Die Rüstsätze zu finden dürfte ziemlich schwer sein, insb. der Rüstsatz MILAN dürfte meines Erachtens aufgrund rechtlicher Regelungen so nicht erhältlich sein.
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Beitragvon Rovik » 13 Mai 2010 12:32

Genau, Größe 1 oder Größe 2 hab ich auch schon gefunden. Auch das Größe 1 3,40m x 6,80m und Größe 2 6,20 x 10,20 m sind. Aber welches gehört zum Wolf? Oder is es am Ende wurst und wird/wurde je nach vorhandenem Material ausgegeben?

Von wegen Rüstsatz: Hätt ja sein können das jemanden zufällig so nen Satz versehentlich in seiner BW-Zeit in den Wäschesack gefallen ist und er vergessen hat den wieder abzugeben. Soll mit diversen Teil des öfteren schon passiert sein :-D

Fragen kost ja nix, aber scho mal Danke soweit
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Re: Größe Tarnetz Lkw gl leicht Wolf

Beitragvon Harbid » 13 Mai 2010 17:10

Rovik hat geschrieben:Hallo @ all,

nach langer Suche bin ich zwischenzeitlich stolzer Besitzer eines ehemaligen Bundeswehr Wolfs.


Da hätteste nicht lange suchen müssen; bei der Vebeg sind immer mindestens 10 - 20 Wölfe im Verkauf.

Was den FK-Starter angeht, stellt schon der Besitz einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz dar. Aufgrund der hohen Mindesstrafandrohung handelt es sich beim Besitz sogar um ein Verbrechen.

Das gilt selbst für den Fall dass das Gerät unbrauchbar ist, es reicht wenn das Gerät wieder brauchbar gemacht weden könnte. Das KrWaffKontrG sieht auch keine Möglichkeit vor wie Ottonormalverbraucher legal in den Besitz eines solchen Geräts gelangen kann.
Üblicherweise werden die Geräte durch eine zertifizierte Stelle entmilitarisiert, d.h. so zerstört das Reperatur nicht mehr möglich ist (was auch für Baugruppen gilt, Teile die zB als Ersatzteile dienen könnten müssen ebenfalls unbrauchbar gemacht werden).
Erst dann können die Überreste an Private verkauft werden, üblicherweise an den Schrotthändler.

Natürlich ist auch schon der Versuch des Erwerbs strafbar.
Ich habe die Anfrage wegen den Smileys als Spaß verstanden, ich hoffe so war es auch gemeint. Und selbst als Spaß würde ich sowas nicht in ein öffentliches Forum schreiben, denn es gibt immer Leute die solche Sprüche ernst nehmen könnten.

Auch eine Atrappe wäre schon problematisch da diese als Anscheinswaffe gelten dürfte und somit bereits unters Waffengesetz fällt und nicht öffentlich geführt werden dürfte.
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Beitragvon Rovik » 13 Mai 2010 19:14

Klar gibts da viele Wölfe zu kaufen, aber die sollte man tunlichst vorher besichtigen, Probefahren is zu 99% net möglich und einfach so sollte man da net mitbieten. Des weiteren sind die gefragt und die Chance einen zu kriegen is minimal. Mein Verkäufer hat auf die letzten 200!! Wölfe geboten und 3!! bekommen. Und dummerweise sind die Fahrzeuge in ganz Deutschland verteilt. Dann musste die Dinger von weit herholen, meist net fahrbereit. Da haste noch mehr Ärger und Stress als wennste zu nem Händler gehst. Hab echt Glück gehabt mit meinem, war im Depot gestanden, fast rostfrei. Da hab ich scho andere gesehen

Des mit den Rüstsätzen war freilich ein Joke, deswegen die Smileys. Sowas ernsthaft in nem Forum zu suchen wär richtig bescheuert. Haste ganz richtig erkannt Harbid. Bin mir über die rechtliche Lage vollstens bewußt. Das sowas keiner im Keller stehen hat is mir bewusst oder genauer gesagt: Ich hoff das sowas keiner im Keller hat. Des würd mir nämlich echt Sorgen machen.

Falls es Menschen gibt, die einem aus so ner Bemerkung nen Strick drehen möchten dürfen die gern zu mir kommen. Hab ich kein Problem mit. Die brauchen auch ne Beschäftigung. In der Öffentlichkeit acht ich ja auch net auf meine meine Sprüche. Ich red wie mir der Schnabel gewachsen ist, reicht scho das ich mich bei meinem Chef auf der Arbeit mit Meinungsäußerungen zurückhalten muss.
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Beitragvon Harbid » 13 Mai 2010 20:47

Dann ist ja gut!

Viel Spaß mit der neuen Karre! :thump:
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Beitragvon Belgarath » 14 Mai 2010 10:21

Mooooment mal kurz Harbid, da biste glaube ich ein bissl übers Ziel hinausgeschossen.

Der Rüstsatz ist nicht das Waffensystem MILAN selbst, sondern lediglich der Einbausatz, mit dem Startgerät, Dreibein, das WBG MIRA und die Lenkflugkörper im Fahrzeug verstaut bzw. befestigt werden. Technisch gesehen also nichts anderes als z.B. die Halter für die Gewehre, die sich im Wolf standardmäßig befinden.

Von daher gesehen sollte er mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz nicht in Konflikt geraten, wobei ich aber nicht weiß, ob dann nicht andere Vorschriften und Gesetze eintreten.

Rovik, das richtige Tarnnetz müßte eigentlich Größe 1 sein. 2 ist eher für Lkw 2to und MTW, 3 für Gefechtsfahrzeuge bzw. Lkw 5 oder 10to.
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Beitragvon Harbid » 14 Mai 2010 10:48

Ah, ok; ich dachte es geht um die Abschussvorrichtung ohne den LFK.
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Beitragvon Rovik » 14 Mai 2010 14:30

Das mit der Größe1 wär nachvollziehbar und einleuchtend.
Die hü-Fahrzeuge wie Golf oder Vectra ham ja kein Tarnnetz STAN-mäßig an Bord und mein VW-Bus damals als FkB 5 hatte denk ich auch ne Größe 1 und hat annähernde vergleichbare Abmaße wie der Wolf. Recht viel kleineres zum Tarnen gibts ja net. Höchstens noch das Herkules - Motorrädchen, aber für des wär ne Größe 1 vieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeel zu groß.

Dann sag ich mal tausend Dank für die Denkanstöße.


Btw, Zulassung ist heute am TÜV gescheitert. Der Gewehrhalter muss wegen angeblicher Verletzungsgefahr raus und ich brauch ne Ausnahmegenehmigung weil die Fahrgeräusche mit 80 dB um 2 (in Worten ZWEI) dB zu hoch ist. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Naja, Genehmigung is letztendlich nur ne Formsache. Bislang wurde des noch keinem verwehrt.

Aber wenn man bedenkt das ein TÜV-Prüfer jemanden mal wegen den taktischen Zeichen am Fahrzeug die Plakette verweigern wollte, obwohl da urheberrechtlich nix relevantes greift braucht man sich über nix wundern. Wär ja noch schöner. Krieg keine nTÜV weil dem Prüfer die Aufkleber net gefallen. Rein rechtlich is des ja net mehr. Armes Deutschland
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Beitragvon Belgarath » 15 Mai 2010 7:46

Kannst Du das taktische Zeichen für die Prüfung nicht einfach überkleben (passenderweise mit Panzertape ;) )? :D

Mal aus Neugier, welches taktische Zeichen ist es eigentlich? Und haste wenigstens nen Chef- oder Kdr-Wolf mit Halter für nen Stander? Den brauchts natürlich, damit es standesgemäß wird. :D
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Beitragvon Rovik » 15 Mai 2010 17:32

Selbstverfreilich is da eine Halterung vorhanden. Wenn dann g'scheit :-)

Des Problem mit den taktischen Zeichen war bei nem Bekannten aus nem anderen Forum.
Wobei überkleben wär ja auch wieder so was wie ein Aufkleber gewesen und hätte dann ja theoretisch auch net durch'n TÜV gedurft. Wenn, dann sind wir schon durchgehend konsequent *rofl*.

Meins is, zwar etwas diletantisch, übermalt worden. War aber bei den Panzergrenies, mein Wölfchen. Aber ich werd's definitv eh weg machen, weil der Untergrund net gut aussieht und ich dann eh wenn scho das Zeichen meiner alten Einheit drauf mach:

1./schweres Pionierlehrbattalion 230.

Leider scho aufgelöst und in der Kaseren is nu die Pionierschule, die früher in München war.

Oder ich entwerf mir ein taktisches Zeichen für die TGA und lass es in unseren Shop auflegen. So als Aufkleber in unserem TGA-Shop in fehgrau, kommt bestimmt gut :-D
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Beitragvon Belgarath » 22 Mai 2010 12:37

Rovik hat geschrieben:Selbstverfreilich is da eine Halterung vorhanden. Wenn dann g'scheit :-)

Na dann besorgst Du Dir hoffentlich nen Chef-Stander, machst das TGA-Logo dran und fährst Babba beim nächsten Treffen ein bissl durch die Gegend... :thump:

Rovik hat geschrieben:1./schweres Pionierlehrbattalion 230.

Leider scho aufgelöst und in der Kaseren is nu die Pionierschule, die früher in München war.

Ist das die Pi-Schule in Ingolstadt? Da war ich auch mal auf nem Sprenglehrgang... war extrem spaßig und ziemlich laut... :D :D :D
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Beitragvon Rovik » 22 Mai 2010 23:21

Können wir scho machen. Is Kirchheim a des ideale Gelände. Schön zwischen den Häusern rumcruisen macht bestimmt fun, vor allem wenn's bisserl naß wird. Gleitschutzketten rauf und gib ihn :-D Aber natürlich muss das Verdeck runter!!

Bis so ich glaub 2007 oder 2008 war die Pi-Schule in München, lediglich die Lehrgruppe B war damals scho in Ingolstadt. Inzwischen is das sPiLehrBat. 230 aufgelöst und die Kaseren is komplett in Hand der Pi-Schule. Weiß net wann du auf Sprenglehrgang warst.

Hab auch gehört das der ganz interessant sein soll. Unsere FM-TE allerdings hat net mitspielen dürfen. Wir ham so tolle Sachen wie FuGe-Bediener-ATN und Kabelbongo-ATN gemacht. Und ich hatte die Ehre den Führerschein B zu machen. Gaaaaaaaaaaaaaaaaanz toll. Net mal Panzerfaustschießen waren wir, obwohl die STAN-mäßig zur Ausrüstung unserer Funktrupps gehörte.

Naja, allerdings hatten wir 1997, als ich beim Bund war, sogar noch 4 Funktupps auf den guten, alten Unimog 404. Davon war keiner fahrbereit. Erst 1997 bekamen wir die neuen Unimogs mit den neuen Funkkabinen.
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Beitragvon Belgarath » 23 Mai 2010 13:35

Stimmt, damals war nur die eine Lehrgruppe in Ingolstadt. Ich war im Sommer 1997 auf dem Spreng- und Sperrlehrgang, ist also schon was länger her.

Naja, daß ihr nicht PzFst-Schießen wart, ist nicht so wild... die Übungen werden eh nur mit dem Negerpfeil geschossen, nen scharfen Schuß bekommt man nur auf dem Schießlehrerlehrgang bzw. teilweise im Rahmen der einsatzvorbereitenden Ausbildug. Allerdings macht der dann aber auch richtig Laune... :D Ursprünglich war bei Einführung der PzFst 3 mal vorgesehen, für Übungen eine Gefechtskopfattrappe mit Kalkladung (ähnlich wie bei der Handflammpatrone) einzuführen, wurde dann aber wohl doch wieder verworfen.
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Beitragvon Mike » 23 Mai 2010 14:40

o_O

Bundis .... :rofl: :rofl: :D
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Beitragvon Rovik » 23 Mai 2010 16:38

Ja, wir Bundis bzw. ehemalige Bundis um genau zu sein. Sind scho ein kaputter Haufen *rofl*

Bin im Juli '97 ausgeschieden, vielleicht is man sich damals ja scho über'n weg gelaufen? Oder warst du nach Juli in Ingolstadt?? Dann natürlich net :-D

PzFst wär echt fein gewesen. Aber Handflamm war auch lustig, ham wir damals während der AGA in Klietz mal abgefeuert. Und auch Werfen von Gefechtshandgranaten stand auf dem Programm.

Jaja, die gute alte Zeit. Und nu gibt's Wehr- und Zivildienst für 6 Monate. Da könnten se des gleich lassen. Da kriegen die Grundwehrdienstleistenden ja net mal mehr nen Führerschein geschenkt. Des war bei uns in der Einheit ja fast Standard. Entweder C oder M-Boot. Und nu: fehlt die Zeit hinten und vorne
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Beitragvon Harbid » 23 Mai 2010 16:56

Übrigens Rovik, der Ausspruch in deiner Signatur heißt im Original von August Ludwig von Schlözer:

Extra Gottingam non est vita, et, si est, non est ita.

Als Göttinger bitte ich das zu korrigieren! So kann das nicht stehen bleiben! ;)
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Beitragvon Rovik » 23 Mai 2010 21:51

Ach, i denk das des so scho passt :thump:
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Beitragvon Harbid » 24 Mai 2010 0:42

Rovik hat geschrieben:Ach, i denk das des so scho passt :thump:


Es ist ja nicht nur falsch zitiert, es ist ja auch offenkundig inhaltlich falsch!
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Beitragvon Malagant » 25 Mai 2010 3:25

ich glaube nicht das rovik auf der suche nach einer "scharfen" milan ist. für wie bescheuert soll man rovik bitte halten? :rofl:

das sich eigentlich jeder mit ein bischen suche sowas gegen entsprechendes geld besorgen kann dürfte doch mittlerweile bekannt sein.

allerdings gibt es, auch von der bundeswehr, eine vielzahl von dekowaffen die entweder ganz oder teilweise aus original bauteilen bestehen die nicht "zerstört" wurden, sondern "unbrauchbar" gemacht wurden. diese baugruppen sind aber trotzdem austauschbar und durch funktionstüchtige zu ersetzen. allerdings sind der aufwand und die kosten im vergleich dazu höher, als wenn man sich die waffe in schussfähigem zustand komplett besorgt.

es werden eh die besondern baugruppen unbrauchbar gemacht wie zb der lauf, verschluss oder die abzugsvorrichtung.

wenn die betreffenden stellen eine unbrauchbar umgebaute milan als "harmlos" einstufen kann man sie auch frei erwerben.


jeder "ottonormalverbraucher" kann sich zb ne P60 panzerfaust ausm 2. weltkrieg kaufen die nachgebaut ist und der echten wie ein ei dem anderen gleicht. auch zb ein maxim mg der russen auf rolllafette kann man umgebaut erwerben. und diese waffen sind alles andere als für den schrotthändler gedacht. ^^
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Beitragvon Harbid » 25 Mai 2010 10:33

Mala, lies nochmal nach.

Ich dachte des Begriff "Rüstsatz Milan" umfasst den Starter. Das mir klar war das der Flugkörper selbst nicht dazu gehört steht dabei. Und wenn ich mir Roviks Antwort so anschaue denke ich das er das genauso gedacht hat. Aber Belga hat das ja erklärt.
Wäre es mein Wolf fände ich es auch cool wenn eine Attrappe des Starters auf der Lafette montiert wäre.

Unbrauchbarmachen bedeutet die Waffe so zu zerstören dass sich die militärischen Eigenschaften nicht mehr nutzen lassen. Und das betrifft jede einzelne waffenspezifische Baugruppe. Das sich trotzdem das Erscheinungsbild erhalten lässt bzw. wiederherstellen lässt ist klar. Das vielleicht auch der Erwerb von darüberhinausgehenden Komponenten möglich ist mag sein; legal wäre es jedoch nicht. Und wie schon oben geschrieben gehen solche unbrauchbar gemachte Waffen üblicherweise an den Schrotthändler. Und jetzt denk du nochmal über die Bedeutung des Wortes "üblicherweise" nach.

Und auch für dich wiederhole ich gerne den Satz von oben nochmal, auch Anscheinswaffen - und das meint gerade unbrauchbare, aber echt aussehende Attrappen - dürfen in der Öffentlichkeit nicht offen geführt werden. Der Besitz ist legal.
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Beitragvon Malagant » 25 Mai 2010 12:41

welchen sinn sollte es haben die waffen erst unbrauchbar zu machen und sie anschließend an schrotthändler abzugeben? schon mal an die kosten gedacht?

gebrauchte waffen kommen zum teil in den verkauf an inhaber einer waffenbesitzkarte oder werden unbrauchbar gemacht um daraus eine dekowaffe herzustellen usw damit lässt sich immer noch nen euro für den staat machen.

und um legalität gehts hier nicht, es dürfte jedem klar sein das eine scharfe waffe ohne behördlicher erlaubnis illegal ist.

btw, eine attrappe soll den anschein erwecken es handelt sich um ein original. ein aufblasbarer lkw oder panzer ist zb eine attrappe.
eine unbrauchbar gemachte waffe fällt eher in die kategorie nachbau oder kopie.

und das anscheinswaffen nicht offen geführt werden dürfen ist korrekt aber es gibt auch da ausnahmen. wenn es sich zb um ein brauchtum handelt, bei film, foto und fernsehaufnahmen usw
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Beitragvon Harbid » 25 Mai 2010 15:18

Malagant hat geschrieben:welchen sinn sollte es haben die waffen erst unbrauchbar zu machen und sie anschließend an schrotthändler abzugeben? schon mal an die kosten gedacht?


Kann ich dir gerne erklären, auch wenn man meinen sollte das man sich das auch selbst denken könnte.

Kriegswaffen sind gefährlich (wer hätte das gedacht?); also ein besonders sorgsamer Umgang und eine besondere Überwachung und Kontrolle notwendig damit sie nicht in falsche Hände geraten; sei es an einen Staat der sie "für friedensstörende Handlungen" - also zB einen Angriffskrieg verwenden könnte - oder eben an Privatpersonen die weißgottwas damit anstellen. Diese Kontrolle ist im Kriegswaffenkontrollgesetz geregelt. Das betrifft Herstellung und Verkauf, etc. In Deuschland ist regelmäßig für bestimmte Arten von Kriegswaffen ersteinmal der Staat in Form der Bundeswehr befugt; manche Kriegswaffen darf nochnichteinmal die Bundesrepublik besitzen. Ausführungen zu Staaten die Militärbasen innerhalb des Territoriums der Bundesrepublik haben spare ich mir an dieser Stelle mal. Natürlich gibt es ganz eng umfasste Ausnahmen, die sich auf das unbedingt notwendige beschränken und die auch strenger Kontrolle unterliegen. Z.b. sind Unternehmen die Kriegswaffen herstellen ja auch Privatunternehmen. Eine andere Ausnahme bilden Polizei und Bundespolizei die eingeschränkt auch z.B. über Maschienenpistolen verfügen.

Von solchen Ausnahmen mal abgesehen gilt also:
Kriegswaffen darf in der Bundesrepublik nur die Bundeswehr besitzen.

Was aber wenn die Bundeswehr eine Kriegswaffe nicht mehr braucht? Dann wird sie entweder unter den Vorraussetzungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes an einen geeigneten, interessierten Staat verkauft/verschenkt oder erstmal eingemottet. Die Waffen die man nicht mehr einer Verwendung in geeigneten Streitkräften zuführen kann und man auch nicht mehr bevorraten möchte will man ja auch loswerden, denn solange man sie nocht hat muss man sie ja überwachen.

Wenn der Staat also seine tatsächliche Gewalt über eine solche Kriegswaffe aufgibt darf sie als solche auch nicht mehr zu gebrauchen sein.

Da kommen dann Reduzierungsstätte für Militärtechnik ins Spiel. Der Betrieb kann durchaus eine gesellschaftsrechtliche Rechtsform haben, die eigentlichen Arbeiten unterliegen aber staatlicher Überwachung und Kontrolle. Möglicherweise recyclet der Betrieb auch gleich selbst; Fakt ist aber was die Reduzierungsstätte verlässt und nicht mehr staatlicher Kontrolle unterliegt ist als Kriegswaffe unbrauchbar gemacht.

Malagant hat geschrieben:gebrauchte waffen kommen zum teil in den verkauf an inhaber einer waffenbesitzkarte oder werden unbrauchbar gemacht um daraus eine dekowaffe herzustellen usw damit lässt sich immer noch nen euro für den staat machen.


So ein ausgemachter Bullshit!

In eine Waffenbesitzkarte können nur ganz bestimmte, im Waffengesetz definierte Waffen mit einer Zweckbestimmung eingetragen werden.
Du glaubst doch nicht ernsthaft dass man Kriegswaffen wie Flammenwerfer, Maschienengewehre, Kampfflugzeuge und -Hubschrauber, U-Boote, Kampfpanzer, Flugkörper, Minen, MGs, Maschienenpistolen oder gar ABC-Waffen - all die schönen Dinge die vom Kriegswaffenkontrollgesetz umfasst sind - und um nichts anderes geht es ja die ganze Zeit - einfach mit einer Waffenbesitzkarte erwerben darf?
Und du glaubst doch nicht allen ernstes das es für sowas einen freien Sammlermarkt gibt?

Und wenn du jetzt sagen willst: "Ach, ich meinte eher alte Sturmgewehre wie das z.B. das G3 oder oben genannten Milan-Starter":
Fällt beides auch unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, müsste also erst unbrauchbar gemacht worden sein.
Und für die unbrauchbare Waffe bräuchte man dann auch keine Waffenbesitzkarte!

Und nein, auch mit einer roten Waffenbesitzkarte darf man eine solche Waffe in brauchbaren Zustand heutzutage nicht mehr besitzen, auch wenn dabei im Gesetz von Munition und Waffen aller Art die Rede ist; dem stehen höherrangige Verbotsgesetze entgegen.

btw, eine attrappe soll den anschein erwecken es handelt sich um ein original. ein aufblasbarer lkw oder panzer ist zb eine attrappe.
eine unbrauchbar gemachte waffe fällt eher in die kategorie nachbau oder kopie.

Und was hat dieses wirre Durcheinander mit irgendetwas hier zutun?
Wenn etwas zum verwechseln ähnlich wie eine echte Waffe aussieht ist es eine Anscheinswaffe. Und was bedeutet das Wort Attrappe? Es bezeichnet eine täuschend echte Nachbildung ohne vollständige Funktion des Originals. Tada...eine Waffenattrappe im engen Wortsinn ist also immer auch eine Anscheinswaffe!

Dein aufblasbarer Panzer wäre also höchstens Umgangssprachlich als Attrappe zu bezeichnen. Eine Kopie oder ein Nachbau könnte im engen Wortsinn hingegen sowohl Attrappe sein als auch funktionstüchtige Waffe.

und das anscheinswaffen nicht offen geführt werden dürfen ist korrekt aber es gibt auch da ausnahmen. wenn es sich zb um ein brauchtum handelt, bei film, foto und fernsehaufnahmen usw


Aha, hast du schön gegoogelt. Und was willst du mir damit sagen? Sie dürfen auch in Museen ausgestellt werden. Und nu?
Und wenn du schon Klugscheißen willst schreib " im Waffenrecht anerkannte Brauchtumspflege", das meint z.B. Festumzüge von Traditionsvereinen. Brauchtum ist ein Synonym für "Tradition" und wäre viel zu weit gefasst.

Wenn ich mich hier im Forum äußere schreibe ich dabei keinen Gesetzeskommentar nieder; da lasse ich fernliegende oder offenkundig Abwegiges schonmal weg. Ich habe nicht den Anspruch an mich hier in einem Forum zu höchst hypothetischen Themen umfassende Rechtsgutachten vorzulegen.
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Beitragvon Rovik » 25 Mai 2010 16:51

Wahnsinn was alles aus ner spaßigen Bemerkung werden kann *rofl*
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Beitragvon Mike » 25 Mai 2010 18:11

Ihr habt zuviel zeit!

So.. ich geh mal meinen Leo 2 einparken, der versperrt grade wieder die Einfahrt. :D :x
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