Vorladung bei der Polizei als Zeuge...

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Vorladung bei der Polizei als Zeuge...

Beitragvon Nikolomismo » 18 Sep 2009 18:19

...Zeuge zu erst denke ich...

ich wurde als Zeuge in Ermittlungssache blabla, w/g Diebstahl am 03.08.2009 10:00 Uhr in Solingen, Solingen-Mitte vorgeladen.

Ich habe selbst den Tag analisiert und festgestellt dass ich in Solingen, Solingen-Mitte zu dem Zeitpunkt nicht anwesend war. Mir kamm natürlich die Frage in menien Kopf: "wie kommt die liebe Polizei auf die Idee ich könnte da sein". Die Antwort ist leider erschreckend: Rasterfandung...

Die Frage an unsere Anwälte: Ich bin zwar geneigt bei jede Strafftat Hilfe zu leisten es aufzuklären, aber in wie fern muss ich der Polizei meine Alibis freigeben? Soll ich ich die KHK'in fragen wie die auf die Idee gekommen ist dass ich an jenen Ort sein könnte oder gleich mit der Verfassungskäule kommen? Soll ich gleich Rechtsanwat dazu bitten oder erst wenn der Status von Zeuge auf Beschuldigte geändert wird?

*EDIT*
Ist es Behinderung der Justiz wenn ich als Zeuge jegliche Aussagen verweigere und erst als Beshuldigte mich wehre, oder bin ich verpflichtet zu erklären wo ich war?
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Re: Vorladung bei der Polizei als Zeuge...

Beitragvon Harbid » 18 Sep 2009 20:21

Nikolomismo hat geschrieben: Die Antwort ist leider erschreckend: Rasterfandung...


Das ist Käse; Rasterfahndungen werden nur eingesetzt wenn eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht. Da geht es schon um ganz andere Hausnummer als um Diebstähle; zur Zeugenermittlung nutzt man sowas schonmal garnicht.
Da wird wohl jemand deinen Namen ins Spiel gebracht haben.

Ich weiß ja nicht ob überhaupt was zu dem Tatvorgang in deiner Vorladung steht, aber wenn du als Zeuge geladen wirst muss das nicht gleich heißen dass man annimmt dass du den Tathergang beobachtet hast; es könnte z.B. genausogut sein dass dir vielleicht bekannst sein könnte ob sich der Täter im Besitz der Diebstahlssache befindet. Zwei Beispiele, ein Bekannter von mir ist einmal wegen einer Diebstahlssache im Saarland vorgeladen worden obwohl er noch nie im Saarland war. Es stellte sich heraus dass er unwissend Diebesgut über Ebay erworben hat und dazu auf der örtliche Polizeidiensstelle aussagen sollte. Ein anderer Bekannter wurde mal vom Zoll vorgeladen, da sein Arbeitgeber im Verdacht stand nicht richtig abgerechnet zu haben und so Sozialabgaben nicht abgeführt hat. Beides stand nicht in den jeweiligen Vorladungen; die Verwirrung war dann bis zur Vernehmung bei den betreffenden Personen entsprechend hoch. Die konnten sich auch nicht vorstellen worum es ging.

Einer polizeilichen Vorladung musst du üblicherweise nicht Folge leisten, wobei das auch in den verschiedenen Länderrechten unterschiedlich sein kann. Deiner Vorladung sollte aber eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt sein der du das genau entnehmen können müsstest. Am besten du schaust da mal rein! Eine gerichtliche Vorladung ist hingegen verpflichtend. Eine Vorladung dient jedenfalls der Sachverhaltsaufklärung; kommt man als Beschuldigter in Frage, erhält man üblicherweise auch eine Vorladung die mit "Vorladung als Beschuldigter" betitelt ist.

Als Beschuldigter hat man sowieso auch ein Zeugnisverweigerungsrecht; über dieses wird man auch unterrichtet.

Wenn du wirklich keine Idee hast worum es in der Sache geht kannst du natürlich auch einfach mal den Sachbearbeiter anrufen und fragen worum es genau geht; die Telefonnummer solltest du im Briefkopf finden. Fragen schadet ja nicht; ev. kann auch schon ein kurzes informelles Gespräch klären ob deine Aussage entbehrlich ist.

Wenn ich kein schlechtes Gewissen hätte würde ich persönlich ja schon aus reiner Neugierde hingehen; man kann ja immer noch die Klappe halten (mit der Konsequenz das man gegebenenfalls gerichtlich Vorgeladen wird).

Als kleine Anekdote zum Schluss: Mein oben erwähnter Bekannter der vom Zoll vorgeladen wurde ist auch hingegangen und hat sich vorgenommen "Den sage ich nichts". Dann hat er aber vom dem Sachbearbeiter erfahren dass sein Arbeitgeber ihn auch abgezockt hat und ein paar Gehälter auf seinen Namen abgerechnet hat die jemand ganz anderes bekommen hat. Es kann also auch mal ganz aufschlussreich sein. ;)

Edit: Mir ist gerade aufgefallen dass du geschrieben hast dass die Sachbearbeiterin eine KHK'in ist, dass heißt die Sache liegt bei einem Fachkommissariat. Ich kann jetzt nicht für NRW sprechen, aber in Niedersachsen liegen die kleineren Diebstähle bei Schutzpolizei, bei den Fachkommissariaten liegen eher die größeren Sachen, also bandenmäßiger / gewerbsmäßiger Diebstahl oder so Sachen wie KfZ-Diebstähle.


Gruß

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Beitragvon Nikolomismo » 19 Sep 2009 21:19

Viellen Lieben Dank,

dass ich die Polizei ignorieren darf und erst wenn das Gericht sich einschaltet reagieren muss ist mir schon klar.

Es gibt nur ein einziges Punkt wo die liebe Polizei auf der Idee kommen dürfte das ich mich am Ort befunden habe und das ist Nutzung von meine EC-Karte:)

Das deutet auf die Rasterfandung, wie traurig es sein mag...

Da ich aber ein sehr gutes Alibi für die Zeit habe sehe es gelasen, zu dem Termin werde ich hingehen, meine Familie darüber unterichten und falls ich mich nicht bis 13:00 Uhr zurückmelde werden meine Anwälte losgeschickt:)

Danke Harbi

*EDIT*
Ich gehe davon aus dass diese Vorladung als Zeuge so formuliert ist weil die liebe Polizei sonst zugeben musste dass sie die Rasterfandung angwendet hatte, was ja Verfassungswiedrieg ist.
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Beitragvon Harbid » 19 Sep 2009 22:10

Nikolomismo hat geschrieben:Das deutet auf die Rasterfandung, wie traurig es sein mag...


Vielleicht verstehen wir Beide unter Rasterfahndung ja jeweils was anderes, aber ich sehe das noch nicht zwangsläufig als Anhaltspunkt. Eine EC-Kartennutzung an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt ist durchaus ein konkretes und kein abstrakes Merkmal.

Nikolomismo hat geschrieben: (...) weil die liebe Polizei sonst zugeben musste dass sie die Rasterfandung angwendet hatte, was ja Verfassungswiedrieg ist.


Während Rasterfahndungen die absolute Ausnahme sind, sind sie nicht zwangsläufig verfassungs- oder gesetzeswidrig. Verfassungsproblematisch ist lediglich das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht auf informelle Selbstbestimmung, welches jedoch nicht uneingeschränkt gilt. Eine konkrete Gefahr für Leib- oder Leben etwa sollte einen solchen Eingriff durchaus rechtfertigen. Das spiegelt sich auch in den polizeirechtlichen und strafprozessrechtlichen (etwa §98 StPO) Regelungen zur Raserfahdung wieder.
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Beitragvon Nikolomismo » 20 Sep 2009 1:17

Na ja, nach meine Erfassung ist Rasterfandung bei Delikten wie Terrorismus oder Missbrauch von Kinder erlaubt. Bei eine Diebstahl einen Zeugen dadurch zu ermitteln finde schon ein wenig krass :)

Nicht desto trotzt falls ich bei eine Sache helfen kann tu ich es gern.

Grüße
Niko
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Beitragvon thoth » 20 Sep 2009 1:19

http://de.wikipedia.org/wiki/Rasterfahndung

Ich denke nicht, dass sowas bei dir angewandt wurde. Ich denke mal da wird dein Name irgendwie anderweitig aufgetaucht sein, wie Harbid es schon beispielhaft erklärte...

Sei lieber froh, dass es nur als Zeuge ist ^^
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Beitragvon Nikolomismo » 20 Sep 2009 1:30

@thoth: no way, nur die EC-Karte, sonst bin ich hier sehr anonim unterwegs

Das als Zeuge NUR ist für mich Beweiss dafür dass die liebe Polizei sich nicht weiter traut. Noch nicht.

Ich würde gerne die Sache per Telefon erledigen aber weil es KHK'in unterschrieben hat möchte mir den Vorbau anschauen und evtl. Kaffetermin ausmachen, die Polizeibeamterinnen die ich in Solingen kenne sind meist echt hübsch....

Grüße
Niko
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Beitragvon Nikolomismo » 30 Sep 2009 18:07

buuu, KHK'in im Alter meiner Mutter, aber mind. genauso inteligent:) Ging letztendlich um meine Anzeige, nur das Datum war falsch, es ging um den 14.08.09:)

Danke für Eure Hinweise.

Grüße
Niko
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